Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 13Anlage 13
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XIIIAnhang römisch dreizehn
Muster für die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß § 82Muster für die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß Paragraph 82
A. Bekanntmachung über Wettbewerbe
Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und der Stelle, bei der die einschlägigen oder ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.
Beschreibung des Vorhabens (Projektes).
Art des Wettbewerbes: offen oder beschränkt.
Bei offenen Wettbewerben: Tag, bis zu dem die Wettbewerbsarbeiten eingehen müssen.
Bei beschränkten Wettbewerben:
beabsichtigte Zahl der Teilnehmer;
(Gegebenenfalls) Namen bereits ausgewählter Teilnehmer;
Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern;
Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen;
Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind;
Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Angabe, ob die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
Kriterien für die Auswahl.
(Gegebenenfalls) Namen der ausgewählten Mitglieder des Preisgerichtes.
Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichtes für den Auftraggeber verbindlich ist.
(Gegebenenfalls) Anzahl und Höhe der Preise.
Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenersatz haben.
Angabe, ob die Preisgewinner Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen haben.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Angabe, ob der Wettbewerb bzw. der Folgeauftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.
B. Ergebnisse von Wettbewerben
Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
Beschreibung des Vorhabens (Projektes).
Gesamtzahl der Teilnehmer.
Anzahl der ausländischen Teilnehmer.
Der/die Gewinner des Wettbewerbes.
Gegebenenfalls der/die Preis(e).
Verweisung auf die Bekanntmachung über den Wettbewerb.
Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
Schlagworte
Telefonnummer, Telexnummer
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12159785
Alte Dokumentnummer
N9199959268L