Rechtstracker.at

Anl. 13 BVergG

Fassungen
01.07.1999 bis 31.08.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1301.07.199931.08.2002 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Anl. 1328.05.199730.06.1999 BGBl. I Nr. 56/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 13

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch dreizehn

Muster für die Bekanntmachung von Wettbewerben gemäß Paragraph 82

A. Bekanntmachung über Wettbewerbe

  1. Ziffer eins
    Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers und der Stelle, bei der die einschlägigen oder ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    Beschreibung des Vorhabens (Projektes).
  3. Ziffer 3
    Art des Wettbewerbes: offen oder beschränkt.
  4. Ziffer 4
    Bei offenen Wettbewerben: Tag, bis zu dem die Wettbewerbsarbeiten eingehen müssen.
  5. Ziffer 5
    Bei beschränkten Wettbewerben:
    1. Litera a
      beabsichtigte Zahl der Teilnehmer;
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Namen bereits ausgewählter Teilnehmer;
    3. Litera c
      Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern;
    4. Litera d
      Tag, bis zu dem die Anträge auf Teilnahme eingehen müssen;
    5. Litera e
      Anschrift der Stelle, bei der die Anträge einzureichen sind;
    6. Litera f
      Sprache, in der die Anträge abzufassen sind.
  6. Ziffer 6
    (Gegebenenfalls) Angabe, ob die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist.
  7. Ziffer 7
    Kriterien für die Auswahl.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) Namen der ausgewählten Mitglieder des Preisgerichtes.
  9. Ziffer 9
    Angabe, ob die Entscheidung des Preisgerichtes für den Auftraggeber verbindlich ist.
  10. Ziffer 10
    (Gegebenenfalls) Anzahl und Höhe der Preise.
  11. Ziffer 11
    Angabe, ob die Teilnehmer Anspruch auf Kostenersatz haben.
  12. Ziffer 12
    Angabe, ob die Preisgewinner Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen haben.
  13. Ziffer 13
    Sonstige Angaben.
  14. Ziffer 14
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  15. Ziffer 15
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
  16. Ziffer 16
    Angabe, ob der Wettbewerb bzw. der Folgeauftrag in den Anwendungsbereich des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen fällt.

B. Ergebnisse von Wettbewerben

  1. Ziffer eins
    Namen, Anschrift und gegebenenfalls Telegrammanschrift, Telefon-, Telex- und Telefaxnummer des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Beschreibung des Vorhabens (Projektes).
  3. Ziffer 3
    Gesamtzahl der Teilnehmer.
  4. Ziffer 4
    Anzahl der ausländischen Teilnehmer.
  5. Ziffer 5
    Der/die Gewinner des Wettbewerbes.
  6. Ziffer 6
    Gegebenenfalls der/die Preis(e).
  7. Ziffer 7
    Sonstige Angaben.
  8. Ziffer 8
    Verweisung auf die Bekanntmachung über den Wettbewerb.
  9. Ziffer 9
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  10. Ziffer 10
    Tag des Einganges der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.

Schlagworte





Telefonnummer, Telexnummer

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12159785

Alte Dokumentnummer

N9199959268L