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Anl. 19 BVergG

Fassungen
01.07.1999 bis 31.08.2002
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1901.07.199931.08.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz 1997

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 19

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002

Abkürzung

BVergG

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch neunzehn

Zusätzliche Angaben gemäß Paragraph 90, Absatz 2, Ziffer 3, über Aufträge, bei denen

der Aufruf zum Wettbewerb durch eine regelmäßige Bekanntmachung

erfolgt

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Auftraggebers.
  2. Ziffer 2
    Art des Auftrages: Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen.
  3. Ziffer 3
    Art und Menge der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, einschließlich etwaiger Optionen auf zusätzliche Aufträge, und der gegebenenfalls veranschlagten Frist für die Inanspruchnahme dieser Option; bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen Art und Menge und gegebenenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrages sein sollen.
  4. Ziffer 4
    Art des Vergabeverfahrens (nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
  5. Ziffer 5
    (Gegebenenfalls) Zeitpunkt, zu dem bei Lieferaufträgen die Lieferung bzw. bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen die Bauarbeiten oder Dienstleistungen beginnen bzw. abgeschlossen werden.
  6. Ziffer 6
    1. Litera a
      Name und Anschrift der Stelle, die den Zuschlag erteilt bzw. bei der die Ausschreibungsunterlagen und sonstige zusätzliche Unterlagen und Auskünfte angefordert werden können.
    2. Litera b
      (Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
  7. Ziffer 7
    1. Litera a
      Letzter Tag für die Vorlage des Antrages auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
    2. Litera b
      Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
  8. Ziffer 8
    (Gegebenenfalls) Sicherungsmittel (finanzielle Garantien), die verlangt werden.
  9. Ziffer 9
    Alle Anforderungen an den Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
  10. Ziffer 10
    Sonstige Angaben, die vom Unternehmer verlangt werden.

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2015

Gesetzesnummer

10012770

Dokumentnummer

NOR12159790

Alte Dokumentnummer

N9199959273L