Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 1997
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 56/1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 19Anlage 19
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 99/2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Anhang XIXAnhang römisch neunzehn
Zusätzliche Angaben gemäß § 90 Abs. 2 Z 3 über Aufträge, bei denenZusätzliche Angaben gemäß Paragraph 90, Absatz 2, Ziffer 3, über Aufträge, bei denen
der Aufruf zum Wettbewerb durch eine regelmäßige Bekanntmachung
erfolgt
Name und Anschrift des Auftraggebers.
Art des Auftrages: Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf oder mehrere dieser Arten von Aufträgen.
Art und Menge der Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, einschließlich etwaiger Optionen auf zusätzliche Aufträge, und der gegebenenfalls veranschlagten Frist für die Inanspruchnahme dieser Option; bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen Art und Menge und gegebenenfalls veranschlagte Frist für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen späterer Ausschreibungen für die Lieferungen, Bauarbeiten oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Auftrages sein sollen.
Art des Vergabeverfahrens (nicht offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren).
(Gegebenenfalls) Zeitpunkt, zu dem bei Lieferaufträgen die Lieferung bzw. bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen die Bauarbeiten oder Dienstleistungen beginnen bzw. abgeschlossen werden.
Name und Anschrift der Stelle, die den Zuschlag erteilt bzw. bei der die Ausschreibungsunterlagen und sonstige zusätzliche Unterlagen und Auskünfte angefordert werden können.
(Gegebenenfalls) Höhe und Einzelheiten des Kostenbeitrages für Übersendung dieser Unterlagen.
Letzter Tag für die Vorlage des Antrages auf Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sprache, in der die Angebote abzufassen sind.
(Gegebenenfalls) Sicherungsmittel (finanzielle Garantien), die verlangt werden.
Alle Anforderungen an den Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Sonstige Angaben, die vom Unternehmer verlangt werden.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR12159790
Alte Dokumentnummer
N9199959273L