Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
17.01.1998 bis 21.11.2011 — BGBl. II Nr. 14/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 117.01.199821.11.2011 BGBl. II Nr. 14/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zusammenschaltungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

17.01.1998BGBl. II Nr. 14/1998

Außerkrafttretensdatum

21.11.2011aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/2011

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

                                                              Anlage

                                                           gemäß § 6

Bestandteile einer Vereinbarung

  • Strichaufzählung
    Beschreibung der bereitzustellenden Zusammenschaltungsleistungen
  • Strichaufzählung
    Zahlungsbedingungen einschließlich Abrechnungsverfahren
  • Strichaufzählung
    Standorte der Zusammenschaltungspunkte
  • Strichaufzählung
    Technische Zusammenschaltung
  • Strichaufzählung
    Interoperabilitätstests
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zur Erfüllung grundlegender Anforderungen
  • Strichaufzählung
    geistige Eigentumsrechte
  • Strichaufzählung
    Festlegungen zu und Abgrenzung von Haftung und Schadenersatz
  • Strichaufzählung
    Festlegungen zu Zusammenschaltungsentgelten und deren Weiterentwicklung
  • Strichaufzählung
    Streitbeilegungsverfahren zwischen den Parteien, ehe die nationale Regulierungsbehörde eingeschaltet wird
  • Strichaufzählung
    Laufzeit und Neuaushandlung von Vereinbarungen
  • Strichaufzählung
    Verfahren für den Fall, daß Änderungen der Netz- oder Dienstangebote einer der Parteien vorgeschlagen werden
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung eines gleichwertigen Zugangs
  • Strichaufzählung
    gemeinsame Nutzung von Einrichtungen
  • Strichaufzählung
    Zugang zu Hilfs-, Zusatz- und innovativen Dienstleistungen
  • Strichaufzählung
    Verkehrs-/Netzmanagement
  • Strichaufzählung
    Unterhaltung sowie Qualität von Zusammenschaltungsdienstleistungen
  • Strichaufzählung
    Vertraulichkeit nicht-öffentlicher Teile von Vereinbarungen
  • Strichaufzählung
    Schulung von Personal

Schlagworte

Netzangebot, Hilfsleistung, Zusatzleistung, Verkehrsmanagement

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011

Gesetzesnummer

10012773

Dokumentnummer

NOR12158534

Alte Dokumentnummer

N9199810247O