Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Stadt Linz
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 201/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3 Donau Straße wird im Bereich der Stadt Linz wie folgt bestimmt:
Die B 3 Donau Straße wird von Plan-km 239,225 bis Plan-km 239,665 (das ist von der Einmündung des Bestandes in den „Chemieknoten“ bis zur Anschlußstelle „VOEST-Knoten“ der A 7 Mühlkreis Autobahn) auf die bestehende Aigengutstraße umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung entbehrlich werdende Teil der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl. Nr. 652/1976 von Plan-km 238,955 bis zum Verordnungsende bei Plan-km 239,879 aufgehoben.Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung entbehrlich werdende Teil der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, Bundesgesetzblatt Nr. 652 aus 1976, von Plan-km 238,955 bis zum Verordnungsende bei Plan-km 239,879 aufgehoben.
Im einzelnen ist der Verlauf des umgelegten Straßenteiles sowie des aufgehobenen Teiles der Verordnung BGBl. Nr. 652/1976 aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B3 ACPV im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.Im einzelnen ist der Verlauf des umgelegten Straßenteiles sowie des aufgehobenen Teiles der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 652 aus 1976, aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Linz aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B3 ACPV im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.