Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 10 Tauern Autobahn – Autobahnzubringer Hallein im Bereich der Stadtgemeinde Hallein
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 426/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 426 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Autobahnzubringer Hallein im Zuge der A 10 Tauern Autobahn wird von km 0,73, das ist von der Einmündung des Zubringers in den künftigen Kreisverkehr bei der Bürgermeisterstraße bis zur Einbindung in die Halleiner Landesstraße als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Hallein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Dokumentnummer
NOR12158837
Alte Dokumentnummer
N9199812925O