Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden Fassungen (Gesetz) ab 05.12.1998 — BGBl. II Nr. 421/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 05.12.199831.12.2018 BGBl. II Nr. 421/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.12.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1