Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 18/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 123/2009Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 18 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Text
4. Abschnitt
Post und Telekom Austria
Rechtsbeziehungen zwischen der Österreichischen
Post und ihren Nutzern
§ 17.Paragraph 17,
Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdiensten entstehenden Rechtsbeziehungen der Österreichischen Post zu ihren Nutzern sind privatrechtlicher Natur. Die Bestimmungen des Zustellgesetzes über die Zustellung behördlicher Schriftstücke bleiben unberührt.
Anmerkung
Z 1 der Novelle BGBl. I Nr. 72/2003 wurde in der grammatikalisch
richtigen Form eingearbeitet.
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010
Dokumentnummer
NOR40072923