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§ 3 FBZV

Fassungen
09.05.1998 bis 30.09.2003 — BGBl. II Nr. 149/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 309.05.199830.09.2003 BGBl. II Nr. 149/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 456/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frequenzbereichszuweisungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

09.05.1998BGBl. II Nr. 149/1998

Außerkrafttretensdatum

30.09.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 456/2003

Abkürzung

FBZV

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Frequenzbereichszuweisungsplan

Paragraph 3, (1) Die Frequenzzuweisungen ergeben sich aus Anlage 1 (Frequenzbereichszuweisungsplan).

  1. Absatz 2,Der Frequenzbereichszuweisungsplan beinhaltet in
    1. Ziffer eins
      Spalte 1 die in der VO Funk beschriebenen Frequenzbereiche, auf die sich die Zuweisungen beziehen,
    2. Ziffer 2
      in Spalte 2 die Frequenzbereichszuweisungen gemäß Artikel S5 VO Funk und
    3. Ziffer 3
      in Spalte 3 die Frequenzbereichszuweisungen im Bundesgebiet.
  2. Absatz 3,Die Reihenfolge, in der die verschiedenen Funkdienste innerhalb der Felder der Spalten 2 und 3 genannt werden, bedeutet keine Rangordnung.
  3. Absatz 4,Wenn bei einer Zuweisung in Spalte 3 in Klammern eine zusätzliche Angabe gemacht wird, so ist diese Zuweisung an einen Dienst auf die dort angegebene Betriebsart oder auf den dort angegebenen Frequenzbereich beschränkt.
  4. Absatz 5,Wenn im Frequenzbereichszuweisungsplan angegeben ist, daß ein Funkdienst in einem bestimmten Frequenzbereich unter der Bedingung wahrgenommen werden darf, daß er keine schädlichen Störungen verursacht, so bedeutet dies auch, daß dieser Funkdienst keinen Schutz gegen schädliche Störungen durch andere Funkdienste, denen der Bereich zugewiesen ist, beanspruchen kann.

Gesetzesnummer

10012845

Dokumentnummer

NOR12158988

Alte Dokumentnummer

N9199851954L