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§ 7 FBZV

Fassungen
09.05.1998 bis 30.09.2003 — BGBl. II Nr. 149/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 709.05.199830.09.2003 BGBl. II Nr. 149/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 456/2003

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frequenzbereichszuweisungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

09.05.1998BGBl. II Nr. 149/1998

Außerkrafttretensdatum

30.09.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 456/2003

Abkürzung

FBZV

Index

91/01 Fernmeldewesen

Text

Alternative Zuweisungen

Paragraph 7, (1) Wenn eine Fußnote der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk die Angabe enthält, daß ein Frequenzbereich einem oder mehreren Funkdiensten in einem Gebiet oder in einem bestimmten Land zugewiesen ist, handelt es sich dabei um eine „alternative'' Zuweisung, dh. um eine Zuweisung, die in diesem Gebiet oder Land die in der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegebene Zuweisung ersetzt.

  1. Absatz 2,Wenn die Fußnote in bezug auf Funkstellen eines oder mehrerer der genannten Funkdienste keine andere Einschränkung enthält als die, daß sie nur in einem bestimmten Gebiet oder Land betrieben werden dürfen, haben diese Funkstellen dieses Dienstes oder dieser Dienste die gleichen Rechte wie die Funkstellen des primären Dienstes oder der primären Dienste, die in der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegeben sind und denen der Frequenzbereich in anderen Gebieten oder Ländern zugewiesen ist.
  2. Absatz 3,Wenn den Funkstellen eines Dienstes, der eine alternative Zuweisung erhalten hat, zu der Einschränkung, daß sie nur in einem bestimmten Gebiet oder Land betrieben werden dürfen, weitere Einschränkungen auferlegt sind, ist dies in der Fußnote der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegeben.

Gesetzesnummer

10012845

Dokumentnummer

NOR12158992

Alte Dokumentnummer

N9199851958L