Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frequenzbereichszuweisungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 149/1998 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 456/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Alternative Zuweisungen
§ 7. (1) Wenn eine Fußnote der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk die Angabe enthält, daß ein Frequenzbereich einem oder mehreren Funkdiensten in einem Gebiet oder in einem bestimmten Land zugewiesen ist, handelt es sich dabei um eine „alternative'' Zuweisung, dh. um eine Zuweisung, die in diesem Gebiet oder Land die in der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegebene Zuweisung ersetzt.Paragraph 7, (1) Wenn eine Fußnote der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk die Angabe enthält, daß ein Frequenzbereich einem oder mehreren Funkdiensten in einem Gebiet oder in einem bestimmten Land zugewiesen ist, handelt es sich dabei um eine „alternative'' Zuweisung, dh. um eine Zuweisung, die in diesem Gebiet oder Land die in der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegebene Zuweisung ersetzt.
(2)Absatz 2,Wenn die Fußnote in bezug auf Funkstellen eines oder mehrerer der genannten Funkdienste keine andere Einschränkung enthält als die, daß sie nur in einem bestimmten Gebiet oder Land betrieben werden dürfen, haben diese Funkstellen dieses Dienstes oder dieser Dienste die gleichen Rechte wie die Funkstellen des primären Dienstes oder der primären Dienste, die in der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegeben sind und denen der Frequenzbereich in anderen Gebieten oder Ländern zugewiesen ist.
(3)Absatz 3,Wenn den Funkstellen eines Dienstes, der eine alternative Zuweisung erhalten hat, zu der Einschränkung, daß sie nur in einem bestimmten Gebiet oder Land betrieben werden dürfen, weitere Einschränkungen auferlegt sind, ist dies in der Fußnote der Frequenzzuweisungstabelle gemäß Artikel S5 VO Funk angegeben.
Dokumentnummer
NOR12158992
Alte Dokumentnummer
N9199851958L