Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Traboch× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Traboch Fassungen (Gesetz) ab 13.03.1999 — BGBl. II Nr. 80/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 13.03.199931.12.2018 BGBl. II Nr. 80/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.03.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1