Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung zweier Abschnitte der B 83 und der B 95
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 289/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 83 Kärntner Straße von km 298,36 bis km 305,98 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 25. Juli 1990, BGBl. Nr. 521, bestimmten - Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 83 Kärntner Straße von km 298,36 bis km 305,98 (alt) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 25. Juli 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 521, bestimmten - Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Der Straßenteil der B 95 Turracher Straße von km 3,48 (alt) bis km 5,65 (alt)/km 1,80 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 25. Juli 1990, BGBl. Nr. 521, bestimmten - Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 95 Turracher Straße von km 3,48 (alt) bis km 5,65 (alt)/km 1,80 (neu) wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 25. Juli 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 521, bestimmten - Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Klagenfurt und Maria Saal aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 20 000 zu ersehen.
Gleichzeitig wird der Straßenteil der B 83 Kärntner Straße vom km 305,98 (alt) bis km 306,40 (alt) Bestandteil der B 70 Packer Straße und der Straßenteil der B 95 Turracher Straße von km 0,0 (alt) bis km 3,48 (alt) Bestandteil der B 83 Kärntner Straße.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018
Dokumentnummer
NOR12159353
Alte Dokumentnummer
N9199913689U