Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Mauthausen, Langenstein, St. Georgen an der Gusen, Luftenberg an der Donau und Steyregg
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 46/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt)/Bestand-km 222,23 bis Bestand-km 236,238 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, BGBl. Nr. 32 bzw. vom 23. Jänner 1990, BGBl. Nr. 74, bestimmten - Abschnitte „Abwinden“ und „Abwinden-Steyregg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 3 Donau Straße von km 75,60 (alt)/Bestand-km 222,23 bis Bestand-km 236,238 wird, soweit er durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Jänner 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 32 bzw. vom 23. Jänner 1990, Bundesgesetzblatt Nr. 74, bestimmten - Abschnitte „Abwinden“ und „Abwinden-Steyregg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Mauthausen, Langenstein, St. Georgen an der Gusen, Luftenberg an der Donau und Steyregg aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:50 000 zu ersehen.