Norm Mineralwasser- und Quellwasserverordnung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Mineralwasser- und Quellwasserverordnung Fassungen (Gesetz) ab 10.09.1999 — BGBl. II Nr. 309/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute21.12.2004 § → § BGBl. II Nr. 500/2004 10.09.199920.12.2004 BGBl. II Nr. 309/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.12.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAllgemeine Vorschriften§ 1§ 2Anforderungen an natürliches Mineralwasser und Quellwasser§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13Übergangsbestimmungen§ 14§ 15§ 16AnlagenAnl. 1Zulässige Angaben und Kriterien für natürliche MineralwässerAnl. 2Kriterien für die Anwendung der Anforderungen