Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
26 GHz-Richtfunkverteilsysteme-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 318/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 251/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 318 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 251 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Einsicht in Unterlagen
§ 13. Die zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Sektion IV, während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Paragraph 13, Die zitierten Unterlagen mit technischem Inhalt liegen beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Sektion römisch vier, während der Amtsstunden zur Einsicht auf.
Dokumentnummer
NOR40000132