Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 134/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 1999,
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Estlands zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 43/2014).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Estlands zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2014,).
Text
Österreichische Botschaft
Tallinn
Zl. 4.710/12/99
An das Außenministerium
der Republik Estland
Tallinn
Verbalnote
Die Österreichische Botschaft entbietet dem Außenministerium der Republik Estland ihre Hochachtung und beehrt sich, der Regierung der Republik Estland den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vorzuschlagen, das folgenden Wortlaut haben soll:
(Anm.: es folgen die Art. 1 bis 8)Anmerkung, es folgen die Artikel eins bis 8)
Falls die Regierung der Republik Estland mit vorstehendem einverstanden ist, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Republik Estland zum Ausdruck bringende Antwortnote ein Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht bilden, welches am 21. Tag nach Durchführung dieses Notenwechsels in Kraft tritt.
Die Österreichische Botschaft benützt diese Gelegenheit, dem Außenministerium der Republik Estland die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Tallinn, am 28. Juni 1999
L. S.
(Übersetzung)
Außenministerium
Republik Estland
Zl. 7-2/9560
Das Außenministerium der Republik Estland entbietet der Österreichischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, den Empfang der Note der Botschaft GZ 4.710/12/99 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:
„Die Österreichische Botschaft entbietet ... (es folgt der
weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ... ihrer
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.”
Das Außenministerium beehrt sich mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Estland mit dem vorstehenden vollkommen einverstanden ist, sodaß diese Note zusammen mit der Note der Botschaft ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Estland und der Österreichischen Bundesregierung über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht bildet, welches am 21. Tag nach Durchführung dieses Notenwechsels in Kraft tritt.
Das Außenministerium der Republik Estland benützt diese Gelegenheit, der Österreichischen Botschaft die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Tallinn, am 28. Juni 1999
L. S.
Österreichische Botschaft
Tallinn