Rechtstracker.at

Art. 6

Fassungen
ab 01.08.1999 — BGBl. III Nr. 141/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 6 heute01.08.1999 BGBl. III Nr. 141/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 1999,

Typ

Vertrag – Mexiko

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6

Inkrafttretensdatum

01.08.1999BGBl. III Nr. 141/1999

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 6

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tage des zweiten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Vertragsstaaten einander mitteilen, daß die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite auf diplomatischem Wege zu notifizieren.

    GESCHEHEN zu Wien, am 16. Juni 1999, in zwei Urschriften in deutscher und in spanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2014

Gesetzesnummer

20000047

Dokumentnummer

NOR40000557