Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Aufhebung der Sichtvermerkspflicht - Diplomaten- und Dienstpässen (Mexiko)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 141/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 6
(1)Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tage des zweiten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Vertragsstaaten einander mitteilen, daß die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(2)Absatz 2,Dieses Abkommen kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite auf diplomatischem Wege zu notifizieren.
GESCHEHEN zu Wien, am 16. Juni 1999, in zwei Urschriften in deutscher und in spanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2014
Dokumentnummer
NOR40000557