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Art. 25

Fassungen
ab 01.01.2000 — BGBl. III Nr. 216/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 25 heute01.01.2000 BGBl. III Nr. 216/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Auslieferungsvertrag (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 216 aus 1999,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 25

Inkrafttretensdatum

01.01.2000BGBl. III Nr. 216/1999

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Text

Artikel 25

Ratifikation und Inkrafttreten

  1. Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Washington ausgetauscht werden.
  2. Absatz 2,Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden.
  3. Absatz 3,Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten der Auslieferungsvertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika und der Notenwechsel über die Todesstrafe, unterzeichnet in Wien am 31. Jänner 1930, und der Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, unterzeichnet in Wien am 19. Mai 1934, außer Kraft. Unbeschadet dessen werden der frühere Vertrag und der Zusatzvertrag auf jedes Auslieferungsverfahren angewendet, in welchem die Auslieferungsunterlagen im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bereits den Gerichten des ersuchten Staates vorgelegt wurden. Artikel 2 dieses Vertrages findet jedoch auf solche Auslieferungsverfahren Anwendung. Die Artikel 15 und 19 dieses Vertrages finden auf Personen Anwendung, deren Auslieferung auf Grund der früheren Verträge bewilligt wurde.

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2014

Gesetzesnummer

20000118

Dokumentnummer

NOR40001028