Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fachorganisationsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Beachte
Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom
24.6.2005 aufgehoben.
Text
Zusammengeschlossene Fachverbände
§ 1. Im Bereich der Bundeskammer werden folgende Fachverbände durch einen Zusammenschluß von bisher selbständigen Fachverbänden zu einem neuen errichtet: Paragraph eins, Im Bereich der Bundeskammer werden folgende Fachverbände durch einen Zusammenschluß von bisher selbständigen Fachverbänden zu einem neuen errichtet:
Fachverband des Agrarhandels durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Landesproduktenhandels, des Viehhandels und des Fleischgroßhandels, des Wein- und Spirituosengroßhandels und des Handels mit Leder, Häuten, Rauhwaren und Tapeziererbedarf, jedoch ohne den Handel mit Leder, Schuhzubehör, Sattler- und Tapeziererbedarf, umfassend:
Handel mit Getreide und Getreideschälprodukten,
Handel mit Futtermitteln,
Handel mit Saaten und Samen,
Großhandel mit Obst, Gemüse, Kartoffeln und Zwiebel,
Handel mit sonstigen landwirtschaftlichen Produkten,
Handel (einschließlich Agentur- und Kommissionshandel) mit Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Schafen, Ziegen und Pferden (Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh),
Handel mit Därmen und Fleischereibedarf,
Großhandel mit Fleisch (frisch oder gefroren),
Handel mit Häuten, Rauhwaren und Fellen und
Handel mit Wein und Weinmost, Spirituosen, Obstwein und Obstmost, Maische sowie Weintrauben zur Weinerzeugung,
Fachverband der Bekleidungsgewerbe durch Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Hutmacher, Modisten und Schirmmacher, der Kleidermacher und der Mieder- und Wäschewarenerzeuger, jedoch ohne Miederwarenerzeuger, umfassend:
Herrenkleidermacher (mit Einschluß des Kleiderbügelns und Kleiderpressens),
Damenkleidermacher (mit Einschluß des Kleiderbügelns und Kleiderpressens),
Hersteller von graphischen Entwürfen für Bekleidung ausgenommen Schnittzeichnen,
Kleider- und Kostümverleiher,
Sonnenschirm- und Regenschirmmacher und
Fachverband des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Handels mit Drogen, Pharmazeutika, Farben, Lacken und Chemikalien sowie des Parfümeriewarenhandels, umfassend:
Handel mit Drogeriewaren, Giften und Chemikalien,
Handel mit Parfümerie-, Wasch- und Haushaltswaren und
Handel mit Farben, Lacken und Anstreicherbedarf,
Fachverband der Holzindustrie durch einen Zusammenschluß der bisherigen Fachverbände der Sägeindustrie und der holzverarbeitenden Industrie, umfassend die Unternehmungen der Holzindustrie insbesondere solche der
industrielle Bautischlereien,
Holzhaus- und Hallenbauindustrie,
Holzimprägnier- und -veredelungsindustrie,
Ski- und Sportartikelindustrie,
Rahmen- und Leistenindustrie,
Holzverpackungs- und -packmittelindustrie,
Kork- und Korkwarenindustrie und
sonstige holzverarbeitende Industrie,
Fachverband des Mineralöl- und Brennstoffhandels, durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesgremien des Brennstoffhandels und des Mineralölhandels, umfassend Handel mit:
festen, mineralischen und biogenen Brennstoffen,
Treib- und Schmierstoffen und
sonstigen Mineralölprodukten,
Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Molkereien und Käsereien und der Nahrungs- und Genußmittelgewerbe, umfassend:
Erzeuger von Nahrungs- und Genußmitteln, soweit sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet sind,
gewerbliche Mineralwasser und Tafelwasserbetriebe (einschließlich der Abfüll- und Versandbetriebe),
Molkereien und Käsereien,
Be- und Verarbeiter von Milch, Milchprodukten und Milchinhaltsstoffen und
Fachverband der Tapezierer, Dekorateure und Sattler durch einen Zusammenschluß der bisherigen Bundesinnungen der Lederwarenerzeuger, Taschner, Sattler und Riemer und der Tapezierer und Dekorateure, umfassend:
Sonnenschutzanlagenhersteller (Jalousien, Rolladen, Markisen), soweit sie nicht zu den Tischlern oder zu den Schlossern gehören,
Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer,
Erzeuger von Fußbällen und Hundesportartikeln,
Erzeuger von Fechtartikeln,
Herstellen von Produkten unter Verwendung der Federkielsticktechnik,
Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner,
Gürtel- und Riemenerzeuger sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen.
Dokumentnummer
NOR40001075