Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fachorganisationsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 10Paragraph 10
Index
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Beachte
Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom
24.6.2005 aufgehoben.
Text
Inkrafttreten
§ 10. (1) Die Fachorganisationsordnung tritt ab der nächsten Funktionsperiode der Organe in Kraft.Paragraph 10, (1) Die Fachorganisationsordnung tritt ab der nächsten Funktionsperiode der Organe in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Beschlußfassungen gemäß § 43 Abs. 1 WKG und die Erlassung des diesbezüglichen Anhanges sowie des Wahlkataloges haben jedoch bereits ab der Kundmachung dieser Verordnung zu erfolgen. Ebenso sind alle für die Wirtschaftskammerwahlen im Jahre 2000 erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen ab diesem Zeitpunkt zu treffen.Die Beschlußfassungen gemäß Paragraph 43, Absatz eins, WKG und die Erlassung des diesbezüglichen Anhanges sowie des Wahlkataloges haben jedoch bereits ab der Kundmachung dieser Verordnung zu erfolgen. Ebenso sind alle für die Wirtschaftskammerwahlen im Jahre 2000 erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen ab diesem Zeitpunkt zu treffen.
Dokumentnummer
NOR40001084