Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Fachorganisationsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Beachte
Durch Beschluss des Wirtschaftsparlaments der Bundeskammer vom
24.6.2005 aufgehoben.
Text
Bestehende Fachverbände unter Änderung ihres Wirkungsbereiches und
ihrer Bezeichnung
§ 3. Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände mit iner Änderung des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung bestehen: Paragraph 3, Im Bereich der Bundeskammer bleiben folgende Fachverbände mit iner Änderung des Wirkungsbereiches und der Bezeichnung bestehen:
Fachverband der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker, umfassend:
Hersteller von künstlichen Augen aus Glas,
Fachverband der Bauhilfsgewerbe, umfassend:
Verleiher von Baumaschinen,
Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmung,
Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser,
Stukkateure und Trockenausbauer,
Erzeuger von Baustoffen aller Art,
Sand-, Kies- und Schottererzeuger,
Fachverband des Einrichtungsfachhandels, umfassend den Handel mit:
Linoleum, Teppichen und sonstigen Fußbodenbelägen,
Tapeten und Tapeziererbedarf,
einschlägigen Waren der Raumausstattung und
Fachverband des Fahrzeughandels, umfassend den Handel mit:
Automobilen und Motorrädern einschließlich Bereifung, Zubehör und Ersatzteilen,
Flugzeugen einschließlich Zubehör und Bestandteilen und
Motorbooten einschließlich Zubehör und Ersatzteilen,
Fachverband der Handelsagenten, umfassend Handelsagenten,
Fachverband der privaten Krankenanstalten und der Kurbetriebe umfassend:
private Krankenanstalten gemäß dem KAG (Privatkranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Säuglingsheime usw.),
Ambulatorien gemäß dem KAG zum Zwecke der Untersuchung und/oder Behandlung,
Pflegeheime mit landesgesetzlicher Berechtigung,
Kur- und Heilbadeanstalten und
Betriebe zur Gewinnung und Versendung natürlicher Heilvorkommen (zB Heilwässer, Moore, Schlämme),
Fachverband des Holz- und Baustoffhandels, umfassend den Handel mit:
Holz aller Art, ausgenommen Brennholz,
Holzfabrikaten und Holzhäusern,
Baustoffen, Bauelementen (Fenster, Türen, Tore, Sonnenschutz) und sonstigen Baumaterialien und
Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, umfassend:
Fachverband der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer sowie der Wagner, umfassend:
Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer,
Karosseriespengler bzw. -lackierer, soweit sie diese Tätigkeit überwiegend verrichten,
Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher und
Fachverband des Lederwaren-, Spielwaren- und Sportartikelhandels, umfassend den Handel mit:
Kurz-, Leder-, Galanterie- und Bijouteriewaren sowie kunstgewerblichen Artikeln,
Fahrrädern, einschließlich Zubehör und Bestandteilen,
Booten, einschließlich Zubehör und Ersatzteilen, ausgenommen Motorboote,
Korbwaren und Kinderwagen,
Fachverband der Maler, Lackierer und Schilderhersteller, umfassend:
Vergolder und Staffierer,
Fachverband des Markt-, Straßen- und Wanderhandels, umfassend:
Markthändler, die andere Waren als Lebensmittel führen,
Feilbieten im Umherziehen von Ort zu Ort und
Fachverband der Raiffeisenbanken, umfassend die Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken einschließlich:
der Raiffeisen-Zentralbank Österreich AG,
die Raiffeisen Bausparkasse GmbH,
die Raiffeisen Wohnbaubank AG,
Raiffeisen Kapitalanlage Ges.m.b.H.Wien,
Salzburg-München Wertpapierfonds Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. Salzburg,
der Oberösterreichisch-Bayrischen Vermögensverwaltungs-AG. und
der Kepler-Fonds Kapitalanlageges.m.b.H.,
Fachverband des Schuhhandels, umfassend den Handel mit:
Leder und Schuhzubehör und
Fachverband der Spengler und Kupferschmiede, umfassend:
Fachverband der Steinmetzmeister, umfassend:
Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher,
Werksteinbruchunternehmer,
Fachverband des Textilhandels, umfassend den Handel mit:
Bekleidung und Textilien,
textilen Rohstoffen und Halbfabrikaten,
Geweben, Gewebesäcken, Plachen und Decken und
Borsten, Haaren und Federn,
Fachverband des Versandhandels und der Warenhäuser, umfassend:
Unternehmungen, die sich mit dem Vertrieb von Waren im Wege des Versandhandels beschäftigen und
Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, umfassend:
Berater in Versicherungsangelegenheiten und
Fachverband der kleinen Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, umfassend kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Dokumentnummer
NOR40001077