Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 49 Bernstein Straße im Bereich der Marktgemeinde Bernhardsthal
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 380/1999 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 380 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 49 Bernstein Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Bernhardsthal wie folgt bestimmt:
Die B 49 Bernstein Straße wird von km 71,191 bis km 76,231 (neu)/km 18,963 der B 47 Lundenburger Straße auf die bestehende LH 21 umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil (rot ausgewiesen) von km 71,191 bis km 74,161 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf der umgelegten bzw. aufgelassenen Straßenteile aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Bernhardsthal aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B49/32-99 im Maßstab 1 : 100 000) zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2026
Dokumentnummer
NOR40001312