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Schriftlicher Prüfungsteil
§ 3. (1) Der Prüfungsstoff des schriftlichen Prüfungsteils hat sich auf die für die Ausübung des Gewerbes der Buchhalter erforderlichen Kenntnisse auf folgenden Fachgebieten zu erstrecken:Paragraph 3, (1) Der Prüfungsstoff des schriftlichen Prüfungsteils hat sich auf die für die Ausübung des Gewerbes der Buchhalter erforderlichen Kenntnisse auf folgenden Fachgebieten zu erstrecken:
Funktionsweise der Einnahmen-Ausgabenrechnung (laufende
Geschäftsfälle, Erfolgsermittlung, Pauschalierung;
Funktionsweise der doppelten Buchhaltung (doppelte
Gewinnermittlung, Mittelherkunft und Mittelverwendung, formaler
Abschluss);
Organisationsformen der doppelten Buchhaltung
(Durchschreibebuchhaltung, EDV-Buchhaltung).
Bestandteile der doppelten Buchhaltung:
Belegwesen (Datenerfassung unter besonderer Berücksichtigung
von Online- und Offline-Verfahren, Belegerstellung,
Belegbestandteile, Beleglauf, Einordnung der Buchhaltung in den
Beleglauf, Mehrfachauswertungen der Belege)
Journal (Aufgaben des Journals)
Hauptbuch (Aufgaben des Hauptbuches, Arten des Hauptbuches
unter besonderer Berücksichtigung neuer Entwicklungsformen)
Nebenbuchhaltungen (Anlagebuchhaltung, Material- und
Lagerbuchhaltung, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung).
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung:
Handels- und steuerrechtliche Buchführungs- und
Aufzeichnungspflichten, formelle und materielle
Mindestanforderungen abhängig von der Form der Buchführung (zB
Datenträgergesetz bei EDV-Buchhaltungen), formelle und
materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung,
Inventurverfahren, Kontenrahmenprinzipien und -systeme.
Grundbegriffe der Kostenrechnung.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung,
insbesondere laufende Geschäftsfälle, Erfolgsermittlung,
Pauschalierung, Verbuchung sämtlicher Steuern, Verbuchung von
Wareneinkauf, Warenverkauf, Ermittlung und Verbuchung von
Wareneinsatz (insbesondere verschiedene Abfassungsprinzipien),
Materialeinsatz und Bestandsveränderungen, Retourwaren,
Rabatte, Skonti;
Verbuchung des Zahlungsverkehrs (ua. Rechnungsausgleich,
Anzahlungen, Teilzahlungen, Scheck, Wechsel, Factoring),
Personenkonten, Lohn- und Gehaltsverbuchung, Verbuchung
verschiedener Aufwendungen (insbesondere Reisekosten, Werbung
und Repräsentation);
Zu- und Abgänge im Anlagevermögen (ua. Aktivierungspflichten,
selbsterstellte Anlagen, Ermittlung und Verbuchung von
ordentlichen und außerordentlichen Abschreibungen), Ermittlung
und Verbuchung von Investitionsbegünstigungen nach aktuellem
Steuerrecht, Regelungen für Kraftfahrzeuge,
Fremdwährungsverbuchung, Kreditverluste, Gewährleistung und
Schadenersatz, Vertragsstrafen, Rechnungsabgrenzungen
(insbesondere Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen
Problematik), Verbuchung von Rückstellungen und Rücklagen,
Filialbuchhaltung, Kommissionsgeschäfte, Handelsvertretung,
Verbuchung von Aufnahme und Tilgung langfristigen Kapitals,
Leasinggeschäfte, Verbuchung von Privatentnahmen und -einlagen;
Berücksichtigung der buchhalterischen Auswirkungen der
Themenkreise der Gegenstände Bürgerliches Recht,
Rechnungslegungsgesetz und Handelsrecht, Steuerrecht, Zahlungs-
und Kapitalverkehr.
Personalverrechnung (insbesondere Grundzüge des individuellen
Kollektivvertragsrechtes, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen,
Lohnpfändungs- und Sozialversicherungsrecht).
(2)Absatz 2,Die Erledigung des schriftlichen Prüfungsteils muss vom Prüfling in fünf Stunden erwartet werden können. Der schriftliche Prüfungsteil ist nach sechs Stunden zu beenden.