Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Marktgemeinde Eberschwang× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 143 Hausruck Straße im Bereich der Marktgemeinde Eberschwang Fassungen (Gesetz) ab 28.10.1999 — BGBl. II Nr. 411/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 28.10.199931.12.2018 BGBl. II Nr. 411/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.10.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1