Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.2000 bis 31.12.2003 — BGBl. II Nr. 425/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.200031.12.2003 BGBl. II Nr. 425/1999 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2000BGBl. II Nr. 425/1999

Außerkrafttretensdatum

31.12.2003

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

Text

Anlage Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes 1.               Strategische Zielsetzung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft (BAW)

Das BAW ist in folgende wasserwirtschaftliche Ziele des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft eingebunden:
  • Strichaufzählung
    Schutz der Gewässer
  • Strichaufzählung
    Sicherung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes
  • Strichaufzählung
    Schutz des Menschen vor dem Wasser
  • Strichaufzählung
    Mitgestaltung internationaler Entwicklungen im Bereich der Wasserwirtschaft
  • Strichaufzählung
    Schaffung eines Wasserbewusstseins

2.               Schlüsselaufgaben des BAW

Das BAW gliedert sich in vier Institute, die folgende Bereiche abdecken:
  • Strichaufzählung
    Wassergüte - Schwerpunkt Fließgewässer (IWG)
  • Strichaufzählung
    Wasserbau - Projektüberprüfung mit Modellen (IWB)
  • Strichaufzählung
    Bodenwasserhaushalt - Grundwasserschutz (IKT)
  • Strichaufzählung
    Gewässerökologie einschl. Fischereiwirtschaft, Seenkunde (IGF)
In diesen Bereichen werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

 

Schlüsselaufgaben

Anteil am gesamten Leistungsvolumen

Untersuchungs- und Prüftätigkeit samt Begutachtung der Ergebnisse (zB Überprüfung von Wasserbauvorhaben, Gewässeruntersuchungen)

 

Erstellung von Konzepten mit regionalem oder gesamtösterreichischem Bezug

(zB Gewässersanierung, Mitwirkung an Flussgebietsplänen gemäß der künftigen EU-Wasserrahmenrichtlinie)

ca. 80 vH

Unterstützung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft in diesen Fachfragen (zB EU und Donauraum, Vorbereitung von Material und Einbringung in die Gremien)

 

Abhalten von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Themen des BAW

(zB Methodik Wassergüteerhebung, Fischereiwesen, Lehrlingsausbildung)

 

Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials

 

Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Wasserwirtschaft (Bewusstseinsbildung und Information der Öffentlichkeit über wasserwirtschaftliche Themen, Imagebildung für das BAW)

ca. 20 vH

Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, die Länder, Firmen und Private.
Durch die Kompetenzlage- Wasserrecht wird in der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen - liegt das Schwergewicht der Aufgaben des BAW in der Unterstützung des BMLF und weniger im unmittelbaren Gesetzesvollzug.
Das BAW übernimmt auch Aufträge von Dritten gegen Entgelt.

3.               Rechtsgrundlagen der Verwaltungstätigkeit und Beschlüsse der Bundesregierung

Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 516 aus 1994,, in der jeweils geltenden Fassung
Wasserrechtsgesetz 1959, Bundesgesetzblatt Nr. 215, in der jeweils geltenden Fassung
Hydrographiegesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1979,, in der jeweils geltenden Fassung
Donauschutzübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 1998,, in der jeweils geltenden Fassung
Grenzgewässerverträge:

Ungarn:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet, Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1959,, in der jeweils geltenden Fassung

Slowenien:

Regierungsübereinkommen über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954 Mur-Abkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1956,, in der jeweils geltenden Fassung

Tschechien:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung

Slowakei:

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,, in der jeweils geltenden Fassung

Deutschland:

Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau, Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1991,, in der jeweils geltenden Fassung

Akkreditierungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 468 aus 1992,, in der jeweils geltenden Fassung
Wasserbezogene EU- Richtlinien
  • Strichaufzählung
    Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in Gewässer der Gemeinschaft Entscheidung 77/795/EWG zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zum Informationsaustausch über die Qualität des Oberflächensüßwassers
  • Strichaufzählung
    Richtlinie 79/869/EWG über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten
  • Strichaufzählung
    Richtlinie 80/68/EWG über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
  • Strichaufzählung
    Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser
  • Strichaufzählung
    Richtlinie 91/676/EWG über den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
  • Strichaufzählung
    Wasser-Rahmen-Richtlinie (in Ausarbeitung)
Beschluss der Bundesregierung vom 3. Dezember 1997 (37/27) betreffend Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen für das Jahr 1998

4.               Allgemeine Ziele des BAW 4.1.               Fachbezogene Ziele:

Allgemeine, fachbezogene Ziele:
  • Strichaufzählung
    Bereitstellung einer praxisorientierten Fachexpertise für das BMLF, insbesondere in Zusammenhang mit Schaffung und Umsetzung wasserbezogener EU-Regelungen und innerstaatlicher Fachverwaltung und Legistik
  • Strichaufzählung
    Sicherstellung einer raschen Lösung aktuell auftretender wasserwirtschaftlicher Probleme
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Aufträgen für Dritte
Ziele für Leistungen in Projektform
A. Einhaltung der Projektpläne nach sachlichem Projektfortschritt (vH) und Ressourceneinsatz (vH)
Ziele für standardisierbare Leistungen
B. Erhöhung des Marktanteils der Messflügelkalibrierung
C. Erhöhung der Auslastung und Kostendeckung bei der Führung der Kurse und der Ausbildungsstätte Scharfling

4.2.               Managementziele

Das BAW misst seiner Funktion als Musteramt besondere Bedeutung bei, woraus folgende Ziele resultieren:
D. Betrieb der Kostenrechnung und nachvollziehbare Umsetzung der Ergebnisse mit innovativen Ansätzen ab 1. Jänner 2000
Dem Umstand der in weiten Bereichen fehlenden Vergleichbarkeit der Leistungen innerhalb der einzelnen Institute und zwischen denselben wird im Rahmen der anlaufenden Kostenrechnung des BAW durch folgende Vorgangsweise Rechnung getragen: Die einzelnen Leistungen des BAW sind zwar nicht unmittelbar vergleichbar, sie setzen sich aber aus „Modulen” zusammen, die wiederkehrend sind und kostenmäßig erfasst und diesbezüglich im zeitlichen Verlauf, in Einzelfällen im Vergleich zwischen den Instituten, sowie im Vergleich zum freien Markt beobachtet werden sollen.
E. Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleich bleibenden Leistungen
F. Bedarfsbezogene Flexibilisierung der Personalkapazitäten durch Verstärkung von Kooperationen mit Bundeseinrichtungen und privaten Leistungsanbietern
Solche Kooperationen mit Synergieeffekten sollen sowohl in den Fachbereichen (Universitäten, andere Bundeseinrichtungen), wie auch im Verwaltungsbereich (zB EDV mit anderen Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft) zur Einsparung von Ressourcen führen.
G. Verbesserte Relation zwischen Mitteleinsatz und externer Wirksamkeit, insbesondere die Relation von Kosten für die Prüfung eines wasserwirtschaftlichen Vorhabens zu den voraussichtlichen Kosten des Vorhabens
H. Erhöhung der Einnahmen in Relation zu den Ausgaben
römisch eins. Kostenoptimierung der Leistungserbringung einschließlich Entscheidungen über allfällige Fremdvergaben

4.3.               Qualitätsbezogene Ziele

Das BAW steht im Jahre 1999 in der Phase der Akkreditierung (formelle Anerkennung, dass eine Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten befugt ist) als

Prüfstelle für chemische Parameter der Wasser- und Bodenanalytik

Prüfstelle für physikalische Bodenparameter

Prüfstelle für Messflügelkalibrierungen

J. Ausweitung des Akkreditierungsumfanges auf alle Labors des BAW und alle Parameter einschließlich der Bakteriologie und Biologie bis zum Ende des Projektzeitraumes

5.               Leistungskatalog

Leistungen

Erfassung und Bewertung des Zustandes fließender Gewässer - Biologisch

Erfassung und Bewertung des Zustandes fließender Gewässer - Chemisch-physikalisch

Erfassung und Bewertung des Zustandes fließender Gewässer - Bakteriologisch

Erfassung und Bewertung des Zustandes stehender Gewässer - Limnologisch

Erfassung und Bewertung des Zustandes stehender Gewässer - Chemisch-physikalisch

Erfassung und Bewertung des Zustandes stehender Gewässer - Fischereibiologisch

Erfassung und Bewertung von Bodenwasser und Bodenfunktionen im Sinne des Grundwasserschutzes - Quantitativ

Erfassung und Bewertung von Bodenwasser und Bodenfunktionen im Sinne des Grundwasserschutzes - Qualitativ

Erfassung und Bewertung von Erosionsprozessen

Erfassung und Bewertung von Fischregionen

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung - IWB

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung - IWG

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung - IGF

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung - IKT

Erstellung von Sanierungskonzepten - Fließgewässer

Erstellung von Sanierungskonzepten - Grundwasser

Erstellung von Sanierungskonzepten - Seen

Modellerstellung und Untersuchung im WasserbauLeistungen

Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement - IWB

Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement - IWG

Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement - IGF

Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement - IKT

Fachexpertise in internationalen Gremien - IWB

Fachexpertise in internationalen Gremien - IWG

Fachexpertise in internationalen Gremien - IGF

Fachexpertise in internationalen Gremien - IKT

Fachexpertise in innerstaatlichen Gremien - IWB

Fachexpertise in innerstaatlichen Gremien - IWG

Fachexpertise in innerstaatlichen Gremien - IGF

Fachexpertise in innerstaatlichen Gremien – IKT

Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (öffentliche Stellen) - IWB

Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (öffentliche Stellen) - IWG

Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (öffentliche Stellen) - IGF

Stellungnahmen zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (öffentliche Stellen) - IKT

Beratung in wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (Private) - IWB

Beratung in wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (Private) - IWG

Beratung in wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (Private) - IGF

Beratung in wasserwirtschaftlichen Fragestellungen (Private) - IKT

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen - IWB

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen - IWG

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen - IGF

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen - IKT

Sachverständigentätigkeit - IWB

Sachverständigentätigkeit - IWG

Sachverständigentätigkeit - IGF

Sachverständigentätigkeit - IKT

Besatz von Gewässern mit autochthonem Material

Kalibrierung von Wassergeschwindigkeitsmessgeräten

Kurse, Aus- und Fortbildung

Öffentlichkeitsarbeit

Leistungen

maßgebliche Ziele *)

Indikator

Entwicklung des Indikators

2000

2001

2002

2003

Erfassung und Bewertung des Zustandes fließender Gewässer – Biologisch

römisch eins. J.

Erfüllung des Projektplanes (Leistungserbringung, Ressourceneinsatz) 1)

80 vH

85 vH

90 vH

95 vH

Erfassung und Bewertung des Zustandes fließender Gewässer – Chemisch-physikalisch

römisch eins. J.

Erfassung und Bewertung des Zustandes fließender Gewässer – Bakteriologisch

römisch eins. J.

Erfassung und Bewertung des Zustandes stehender Gewässer – Limnologisch

römisch eins. J.

Erhaltene Aufträge/gelegte Anbote 2)

+10 vH

+10 vH

+10 vH

+10 vH

Erfassung und Bewertung des Zustandes stehender Gewässer – Chemisch-physikalisch

römisch eins. J.

Akkreditierung biologisch, chemisch, bakteriologisch.

 

 

 

erreicht

Erfassung und Bewertung des Zustandes stehender Gewässer – Fischereibiologisch

römisch eins. J.

 

 

 

 

 

Erfassung und Bewertung von Bodenwasser und Bodenfunktionen im Sinne des Grundwasserschutzes – Quantitativ

römisch eins. J.

 

 

 

 

 

Erfassung und Bewertung von Bodenwasser und Bodenfunktionen im Sinne des Grundwasserschutzes – Qualitativ

römisch eins. J.

 

 

 

 

 

Erfassung und Bewertung von Erosionsprozessen

G.

 

 

 

 

 

Erfassung und Bewertung von Fischregionen

römisch eins.

 

 

 

 

 

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung – IWB

A

Erfüllung des Projektplanes (Leistungserbringung, Ressourceneinsatz) 1)

80 vH

85 vH

90 vH

95 vH

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung – IWG

A

Gutachten je Sachbearbeiter 3)

+5 vH

+5 vH

+5 vH

+5 vH

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung – IGF

A

Erhaltene Aufträge/gelegte Anbote 2)

+10 vH

+10 vH

+10 vH

+10 vH

Gutachten hiezu in Abhängigkeit von der Fragestellung – IKT

A

 

 

 

 

 

Erstellung von Sanierungskonzepten – Fließgewässer

A, G

Erfüllung des Projektplanes (Leistungserbringung, Ressourceneinsatz) 1)

80 vH

85 vH

90 vH

90 vH

Erstellung von Sanierungskonzepten – Grundwasser

A, G

Gutachten je Sachbearbeiter 3)

+5 vH

+5 vH

+5 vH

+5 vH

Erstellung von Sanierungskonzepten – Seen

A, G

 

Konst.

Konst.

Konst.

Konst.

Modellerstellung und Untersuchung im Wasserbau

A, G

Erhaltene Aufträge/gelegte Anbote 2)

+10 vH

+10 vH

+10 vH

+10 vH

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen – IWB

A

Erfüllung des Projektplanes (Leistungserbringung, Ressourceneinsatz) 1)

80 vH

85 vH

90 vH

95 vH

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen – IWG

A

 

+5 vH

+5 vH

+5 vH

+5 vH

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen – IGF

A

Gutachten je Sachbearbeiter 3)

 

 

 

 

Wasserwirtschaftliche Grundsatzkonzepte und Beiträge zu Flussgebietsplänen – IKT

A

Erhaltene Aufträge / gelegte Anbote 2)

+10 vH

+10 vH

+10 vH

+10 vH

Kalibrierung von Wassergeschwindigkeitsmessgeräten

B

Zahl der Messflügelkalibrierungen bezogen auf Messflügelbestand in Österreich 4)

+7 vH

+7 vH

+9 vH

+9 vH

Kurse, Aus- und Fortbildung

C

Berufsaus- und fortbildende Kursfrequentantentage zur Gesamtzahl 5)

+5 vH

+5 vH

+5 vH

+5 vH

Öffentlichkeitsarbeit

 

Publikationen, Vorträge je Institut Zugriffe auf BAW-Homepage 6) Anfragen an BAW/Zugriffe 7)

+5 vH

+10 vH

+2 vH

+5 vH

+10 vH

+2 vH

+5 vH

+10 vH

+5 vH

+5 vH

+10 vH

+5 vH

_____________

*) Ziele gemäß Ziffer 4,

1) Erfüllung des Projektplanes: Einhaltung der einzelnen Projektpläne nach sachlichem Projektfortschritt und Ressourceneinsatz als Parameter für Planungssicherheit.

2) Erhaltene Aufträge/gelegte Anbote: Verhältniszahl zur Dokumentation der Konkurrenzfähigkeit am Markt.

3) Gutachten je Sachbearbeiter: Steigerung der Auslastung der Personalkapazitäten.

4) Zahl der Messflügelkalibrierungen bezogen auf Messflügelbestand in Österreich: Erhöhung des Marktanteiles der Messflügelkalibrierung.

5) Berufsaus- und fortbildende Kursfrequentantentage zur Gesamtzahl: Erhöhung der Berufsaus- und fortbildenden Kurse im Vergleich zu sonstigen Tagungen, Kursen und Fachveranstaltungen im Kursgebäude Scharfling.

6) Zugriffe auf BAW-Homepage: Steigerung der PR-Wirksamkeit.

7) Anfragen an BAW/Zugriffe: Steigerung des Kundeninteresses bei verbesserter Internet-Präsentation.

6.               Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Planstellen 6.1.               Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben (Beträge in Schilling)

 

Ausgangspunkt

1999

2000

2001

2002

2003

Ausgaben

 

 

 

 

 

UT 0

53 500 000

54 300 000

56 200 000

56 500 000

56 500 000

UT 3

2 000 000

2 000 000

1 500 000

1 500 000

1 500 000

UT 7

550 000

550 000

550 000

550 000

550 000

UT 8

9 000 000

8 500 000

8 500 000

8 500 000

8 000 000

Summe

65 050 000

65 350 000

66 750 000

67 050 000

66 550 000

Miete für die BIG *)

2 080 000

2 080 000

2 080 000

2 080 000

2 080 000

Summe Ausgaben

67 130 000

67 430 000

68 830 000

69 130 000

68 630 000

Einnahmen

 

 

 

 

 

UT 4

6 000 000

6 000 000

6 500 000

7 000 000

7 500 000

Saldo

61 130 000

61 430 000

62 330 000

62 130 000

61 130 000

____________________

*) derzeit bei der Zentralstelle des BMLF budgetiert

6.2.               Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Der Leistungskatalog soll trotz der Personaleinsparungen beibehalten werden, wozu die Personaleinsparungen durch Effizienzsteigerungen und Kooperationen ausgeglichen werden müssen.

6.2.1.               Planstellenvorschau 1999 bis 2003

Beamte/Verwendungsgruppe

Ausgangspunkt

1999

2000

2001

2002

2003

A 1

22

22

22

22

22

A 2

19

19

19

19

19

A 3

13

12

12

11

11

A 4

2

2

2

2

2

A 5

1

1

1

1

1

A 6

1

1

1

1

1

A 7

0

0

0

0

0

Summe Beamte

58

57

57

56

56

Vertragsbedienstete Entlohnungsgruppe

Ausgangspunkt

1999

2000

2001

2002

2003

v 1

7

7

7

7

7

v 2

8

8

8

7

7

v 3

23

23

23

23

22

v 4

3

2

2

2

1

h 1

2

2

1

1

1

h 2

4

4

4

4

5

h 3

3

3

3

3

3

h 5

1

1

0

0

0

II/K

1

1

1

1

1

Lehrlinge

5

5

5

5

5

Summe Vertragsbedienstete

57

56

54

53

51

Planstellen gesamt

115

113

111

109

107

Es ist geplant, ausgehend vom Stellenplan 1999, im Projektzeitraum jährlich zwei Planstellen einzusparen.

6.2.2.               Nachbesetzungsvorschau 1999 bis 2003

Als Berechnungsgrundlage wurde der gesetzlich verpflichtende Eintritt in den Ruhestand gewählt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die vorgesehene jährliche Nachbesetzung der Pensionsabgänge bezogen auf Verwendungsgruppen, ohne jedoch zwischen Beamten und Vertragsbediensteten zu unterscheiden.
Es ist geplant im vorgegebenen Zeitrahmen von 19 Pensionsabgängen 11 nachzubesetzen

Verwendungs/

Entlohnungsgruppe

voraussichtl.

Personalabgänge

voraussichtliche Nachbesetzungen

Stand

1999 bis 2003

1999

2000

2001

2002

2003

2003

A 1 v 1

2

°

°

 

 

 

° °

A 2 v 2

3

 

 

 

 

° °

° ° *

A 3 v 3

4

 

°

 

°

°

° ° ° * * *

A 4 v 4

2

 

 

 

 

 

* *

A 3 h 1

1

 

 

 

 

 

*

A 4 h 2

4

 

 

° °

°

 

° ° °

A 4 h 3

2

 

 

°

 

 

°

A 5 h 5

1

 

 

 

 

 

*

Summe

19

1

2

3

2

3

11/8

___________________

°) nachbesetzt

*) nicht nachbesetzt

Die oben stehende Darstellung ist der Budgetierung der UT 0 lt. Tabelle 6.1 zugrunde gelegt.
Sämtliche derzeit nicht vorhersehbare Personalfluktuationen dürfen sich nicht negativ auf den vereinbarten Gesamtsaldo auswirken.

Schlagworte

Untersuchungstätigkeit, BGBl. Nr. 215/1959, Personalreformmaßnahme, Überwachungsstelle, Wasseranalytik, Ausbildung

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2014

Gesetzesnummer

20000207

Dokumentnummer

NOR40001674