Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung der Österreichischen Galerie Belvedere
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 505/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 397/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 505 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 397 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Text
Verwaltungs- und Finanzbereich
§ 8.Paragraph 8,
Der Verwaltungs- und Finanzbereich steht unter der Leitung eines kaufmännischen Leiters. Der Bereich umfasst das Finanzmanagement, das Personalmanagement, das Gebäudemanagement, EDV, Museumshop, Merchandising, Vermietungen und Verpachtungen und die Repro-Abteilung:
dem Finanzmanagement (Rechnungswesen) obliegt die Vorbereitung des Finanz- und Begleitcontrollings durch den Bund im Sinne der §§ 2 Abs. 3 und 8 Abs. 4 Bundesmuseen-Gesetz, die Erstellung der Einjahres- und Vierjahrespläne für das Budget, die begleitende Kostenrechnung, die Rechnungsabwicklung, die Buchhaltung und die Erstellung der Bilanzen sowie der EDV-Einsatz;dem Finanzmanagement (Rechnungswesen) obliegt die Vorbereitung des Finanz- und Begleitcontrollings durch den Bund im Sinne der Paragraphen 2, Absatz 3 und 8 Absatz 4, Bundesmuseen-Gesetz, die Erstellung der Einjahres- und Vierjahrespläne für das Budget, die begleitende Kostenrechnung, die Rechnungsabwicklung, die Buchhaltung und die Erstellung der Bilanzen sowie der EDV-Einsatz;
dem Verwaltungsbereich Personalmanagement ist die Regelung des Personaleinsatzes, die Vorbereitung von Stellenbesetzungen bzw. von Ausschreibungen, die Abfassung und der Abschluss von Dienstverträgen, die Aufsicht über den Fuhrpark, die Personaladministration, die Kontrolle und der Einsatz von Fremdpersonal übertragen, ebenso der Personaleinsatz des Sicherheitsdienstes;
dem Verwaltungsbereich Gebäudemanagement sind die Haustechnik sowie die einzelnen Gebäudedienste wie Reinigung, Wartung, Instandsetzung, Energieversorgung, die Planung von baulichen Veränderungen und eventuelle Erweiterungen sowie Einrichtungsfragen für sämtliche im Verantwortungsbereich der ÖGBEL befindlichen Gebäude sowie der Sicherheitsdienst übertragen.
Schlagworte
Verwaltungsbereich, Finanzcontrolling, Einjahresplan
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010
Dokumentnummer
NOR40001840