Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung des Österreichischen Museums für angewandte Kunst
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 506/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 396/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 506 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 396 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
Aufgaben des Museums
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Ausbau der Sammlung; die Erweiterung des Sammlungsbestandes des MAK und seiner einzelnen Bereiche soll zielgerichtet auf der Grundlage eines definierten Sammlungsprofils erfolgen. Das Sammlungsprofil ist das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse des Istbestandes und der sich daraus ergebenden Desiderata im Hinblick auf eine gegenwarts- und zukunftsorientierte Sammlungspolitik. Diese Offenheit gewährleistet eine aktive und flexible Auseinandersetzung des historisch gewachsenen Bestandes mit den Bedürfnissen der zeitgenössischen Gesellschaft. Neben dem traditionellen Erwerben dreidimensionalen Sammlungsgutes (Objekte) wird dabei dem Sammeln von Informationen vermehrte Bedeutung zukommen.
(2)Absatz 2,Bewahrung; der unter unterschiedlichsten Voraussetzungen gewachsene Sammlungsbestand des MAK muss gesichert und gepflegt werden. Diese Bewahrungsaufgabe hat kulturhistorischen Leitlinien zu folgen, wobei die neuesten technologischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in Anwendung zu bringen sind. Gleichzeitig ist es das erklärte Ziel, dass die dafür notwendigen Entscheidungen sich an langfristigen gesellschaftlichen Entwicklungen orientieren und nicht nur modischen und kurzfristigen materiellen Überlegungen folgen.
(3)Absatz 3,Wissenschaftlicher Auftrag und Forschung; der wissenschaftliche Auftrag des MAK hat eine eigenständige Forschung zum Ziel, die aus der Tradition des Hauses und seiner Sammlung heraus neue Perspektiven für die Verbindung von angewandter und zeitgenössischer Kunst entwickelt. Grundlage für die Erarbeitung stets neuer, fachspezifischer und fachübergreifender Problemstellungen und Zielvorgaben bildet die Einordnung der Sammlungsobjekte entsprechend ihrer kunst- wie kulturhistorischen Bedeutung. Mit der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in verschiedensten Publikationsformen und -zusammenhängen (Ausstellungskataloge, wissenschaftliche Buchreihe, Fachperiodica usw.) erfüllt das MAK eine seiner gesellschaftlichen Aufgaben. Dazu gehören unter anderem auch der internationale Austausch von Forschungsergebnissen, im Ausstellungsbereich sowie Kooperationen in Form eines aktiven wissenschaftlichen Diskurses. Weiters ist eine wissenschaftliche Zusammenarbeit mit entsprechenden Institutionen im In- und Ausland, seien es Museen, Universitäten oder andere Forschungseinrichtungen, entsprechend zu berücksichtigen. Dies beinhaltet auch den internationalen Austausch von Wissenschaftern, Restauratoren und Museologen mit vergleichbaren Einrichtungen im In- und Ausland.
(4)Absatz 4,Erschließung und Vermittlung; die Vermittlung der inhaltlichen Ansprüche erfolgt unter anderem durch Erschließung des Sammlungsbestandes im Rahmen der permanenten Schausammlung, der Studiensammlung, den Außenstellen und spezifischer in- und ausländischer Ausstellungsprojekte, wissenschaftlicher Forschungsprojekte sowie durch Publikationen, multimediale Informationsträger, Seminare, Symposien und Führungen. Die didaktische Umsetzung dieser Ziele hat höchsten künstlerischen und wissenschaftlichen Maßstäben gerecht zu werden. Eine besondere Verpflichtung liegt unter anderem auch darin, diese Ziele Kindern und Jugendlichen in verständlicher und zeitgemäßer Form zu vermitteln. So ist die Zusammenarbeit mit Schulen aller Bildungsstufen, außerschulischen Jugendbetreuungseinrichtungen, mit Volksbildungsanstalten, Volkshochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Aufgabenkatalog des MAK besonders zu betonen.
(5)Absatz 5,Wirtschaftliche Zielvorgabe; die wirtschaftliche Zielvorgabe ist die nachhaltige Erhöhung des Eigendeckungsbeitrages.
Schlagworte
Publikationszusammenhang, Inland
Zuletzt aktualisiert am
11.01.2010
Dokumentnummer
NOR40001862