Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
01.01.2000 bis 01.12.2009 — BGBl. II Nr. 506/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 501.01.200001.12.2009 BGBl. II Nr. 506/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 396/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Österreichischen Museums für angewandte Kunst

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 506 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 396 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2000BGBl. II Nr. 506/1999

Außerkrafttretensdatum

01.12.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 396/2009

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Organisationseinheiten

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Geschäftsführung und Stabsstellen:
    1. Ziffer eins
      die wissenschaftliche Anstalt MAK hat einen Geschäftsführer im Sinne des Bundesmuseen-Gesetzes. Dieser nimmt die Funktion des Direktors und künstlerischen Leiters wahr. Ihm obliegt die Gesamtleitung des MAK;
    2. Ziffer 2
      der Geschäftsführer bestimmt im Einvernehmen mit dem Kuratorium aus dem Kreis der Führungskräfte des MAK für die Dauer seiner Bestellung seinen Stellvertreter, dessen Rechte und Pflichten in der Geschäftsordnung des MAK geregelt sind. Der Widerruf der Bestellung ist im Einvernehmen mit dem Kuratorium jederzeit möglich. Wiederbestellungen des Stellvertreters sind möglich;
    3. Ziffer 3
      als wirtschaftliches Aufsichtsorgan des Geschäftsführers dient ein vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bestelltes Kuratorium, dem Voranschläge, der Budgetvollzug und der Rechnungsabschluss nach Maßgabe der entsprechenden Geschäftsordnung vorgelegt werden müssen;
    4. Ziffer 4
      zur Unterstützung des Geschäftsführers dienen das Direktionsbüro und die Stabsstellen:
      1. Litera a
        die Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit ist verantwortlich für eine aktive Medienarbeit auf internationaler Basis zur Vermittlung aller Aktivitäten und des kulturellen Auftrags des MAK,
      2. Litera b
        der Stabsstelle Controlling obliegt die Erstellung des Budgets (Einjahres- und Vierjahrespläne) und seine laufende Überwachung und Berichterstattung,
      3. Litera c
        die Stabsstelle Bildungsprogramm und Führungen ist für die Konzeption und Umsetzung eines dem kulturellen Auftrag des MAK entsprechenden Bildungsprogrammes verantwortlich. Dazu gehört auch die Organisation und Abwicklung sämtlicher Führungen und damit zusammenhängender Veranstaltungen durch die Sammlung und Sonderausstellungen des MAK sowie seiner inländischen Exposituren. Hierbei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche und andere Zielgruppen in Form von Seminaren, Vorträgen und Bildungsveranstaltungen angesprochen werden. Die Qualität der Besucherbetreuung hat hier einen besonderen Stellenwert.

  1. Absatz 2,Sammlung, Wissenschaft und Forschung:
    1. Ziffer eins
      die Organisationseinheit Sammlung, Wissenschaft und Forschung besteht aus den folgenden Bereichen:
      1. Litera a
        Bibliothek, Kunstblätter und Archiv,
      2. Litera b
        Design Info Pool,
      3. Litera c
        Gegenwartskunst,
      4. Litera d
        Glas und Keramik,
      5. Litera e
        Metall und Wiener Werkstätte,
      6. Litera f
        Ostasien und Islam,
      7. Litera g
        Sammlung Sobek,
      8. Litera h
        Textil,
      9. Litera i
        Möbel;
    2. Ziffer 2
      die von Kustoden betreuten Sammlungsbereiche ergeben in ihrer Gesamtheit die MAK-Sammlung. Die Kustoden vertreten die Interessen ihrer wissenschaftlichen Fachgebiete in der Kustodenkonferenz, die jeweils für zwei Jahre aus ihrem Kreis einen Sprecher wählt. Dieser benennt für den gleichen Zeitraum einen Stellvertreter;
    3. Ziffer 3
      die Aufgabenstellung der Kustoden bezieht sich auf die Erweiterung, Analyse, Aufarbeitung, Beschreibung, kunst- und kulturgeschichtliche Einordnung, Klassifizierung, Entschlüsselung und wissenschaftliche Bewertung und Dokumentation der einzelnen Sammlungsobjekte bzw. zusammenhängender Sammlungsteile. Darüber hinaus ist die autonome wissenschaftliche Tätigkeit ein wesentlicher Bestandteil ihrer Aufgabenstellung;
    4. Ziffer 4
      der Sammlungsbestand des MAK ist in Inventaren verzeichnet und laufend zu ergänzen. Die Führung der einzelnen Fachinventare, die Ergänzung der Dokumentation zu den Objekten, die Führung eines entsprechenden Standortverzeichnisses sowie die Führung von Fremdinventaren für die in einem Sammlungsbereich aufbewahrten, aber nicht zum Sammlungsbestand des MAK gehörenden Objekte obliegt den Kustoden;
    5. Ziffer 5
      Sammlungsbereiche können aus organisatorischen, personellen oder wirtschaftlichen Gründen nach Befassung der Kustodenkonferenz und des Betriebsrates zusammengelegt werden.

  1. Absatz 3,Ausstellungen und Veranstaltungen: Die Organisationseinheit Projektmanagement ist verantwortlich für die Gesamtkoordination von Ausstellungen, Veranstaltungen und Sonderprojekten sowie für die Abwicklung des gesamten damit zusammenhängenden Leihverkehrs von Leihgaben an das MAK. Das Projektmanagement ist verantwortlich für die Schaffung von Standards für die Projektarbeit sowie die organisatorische Betreuung von Ausstellungen und Veranstaltungen und für das Projektcontrolling; es wirkt mit bei der Festlegung der Ausstellungs- und Veranstaltungspolitik und der Programmplanung sowie bei den jährlich zu erstellenden vierjährigen Arbeitsprogrammen; es hat diesbezüglich eine Koordinationsfunktion zwischen allen am Projekt Beteiligten, insbesondere zwischen Künstlern, Kustoden, (Gast-)Kuratoren und dem Geschäftsführer.

  1. Absatz 4,Kaufmännischer Bereich:
    1. Ziffer eins
      der kaufmännische Bereich gliedert sich in:
      1. Litera a
        Finanz- und Rechnungswesen,
      2. Litera b
        Personalwesen,
      3. Litera c
        Zentrale Dienste,
      4. Litera d
        Restaurierung und Werkstätten;
    2. Ziffer 2
      das Rechnungswesen ist für die laufende Finanzbuchhaltung, die begleitende Kostenrechnung, die Liquiditätssteuerung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Erstellung von Monats- und Quartalsabschlüssen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich;
    3. Ziffer 3
      der Verwaltungsbereich Personalwesen ist für die Umsetzung der MAK-Personalpolitik verantwortlich. Darüber hinaus obliegen ihm alle sowohl dem Dienstrecht als auch dem Angestelltengesetz unterliegenden Personalangelegenheiten, die Regelung des Personaleinsatzes, die Steuerung des Einsatzes von Fremdpersonal und freien Mitarbeitern und die ständige Kontrolle der für diesen Bereich relevanten Steuerungsdaten;
    4. Ziffer 4
      dem Verwaltungsbereich Zentrale Dienste sind die allgemeine Verwaltung, die Haustechnik und das Sicherheitswesen für das MAK und seine inländischen Exposituren zugeordnet:
      1. Litera a
        die allgemeine Verwaltung umfasst alle Maßnahmen, die einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Museumsbetriebes gewährleisten. Die im Bundesmuseen-Gesetz vorgesehene Überlassung von Immobilien bzw. Teilen von Immobilien samt Zubehör an das MAK zum entgeltlichen Gebrauch enthält auch die Verpflichtung des MAK zur Erhaltung des betriebsbereiten Zustandes bzw. der Erhaltung der Immobilien mit Ausnahme des Äußeren und der konstruktiven Teile;
      2. Litera b
        die Haustechnik ist für das problemlose Funktionieren aller haustechnischen Anlagen verantwortlich sowie für Wartung, Instandsetzung, Energieversorgung und die Planung und Durchführung von Anschaffungen im haustechnischen Bereich;
      3. Litera c
        die Zuständigkeit des Sicherheitswesens erstreckt sich auf alle Einrichtungen, die die Sicherheit und den Schutz von Personen und Sachen im MAK und seinen inländischen Exposituren zum Gegenstand haben;
    5. Ziffer 5
      die Abteilung Restaurierung und Werkstätten ist für die permanente Pflege und Betreuung der Sammlungsbestände sowie für die konservatorische Betreuung von Leihgaben zuständig. Darüber hinaus sollen nach Maßgabe freier Kapazitäten dem MAK durch die aktive Abwicklung von Fremdaufträgen neue Einnahmequellen erschlossen werden.

  1. Absatz 5,Marketing-Bereich:
    1. Ziffer eins
      die wissenschaftliche Anstalt MAK stellt gemäß der internationalen Museumsdefinition eine Non-profit-Organisation dar, dennoch sind alle Wirtschaftsbereiche des MAK so zu strukturieren, dass deren Tätigkeit einer effizienten und wirtschaftlichen Betriebsführung gerecht werden;
    2. Ziffer 2
      der Marketing-Bereich umfasst:
      1. Litera a
        MAK Design Shop,
      2. Litera b
        Vermietung von Räumlichkeiten,
      3. Litera c
        Sponsoring, Merchandising und Kooperationen,
      4. Litera d
        Repro- und Fotoabteilung;
    3. Ziffer 3
      der MAK Design Shop umfasst sämtliche Aufgaben des Shops sowie Marketing und die Erschließung neuer Vertriebswege;
    4. Ziffer 4
      die Vermietung von Räumlichkeiten des MAK und seiner Exposituren ist unter Rücksichtnahme auf die Aufgaben des Museums abzuwickeln;
    5. Ziffer 5
      die Organisationseinheit Sponsoring, Merchandising und Kooperationen dient zur Erschließung externer Finanzquellen;
    6. Ziffer 6
      die Reproduktions- und Fotoabteilung ist für die zeitgemäße Archivierung und Verwaltung der gesamten fotografischen Abbildungen (Reprovorlagen) der Sammlung des MAK verantwortlich, ebenso für die Entgegennahme externer Aufträge und die Erteilung der entsprechenden Reproduktionsrechte.

Schlagworte

Einjahresplan, Ausstellungspolitik, Finanzwesen, Monatsabschluss,
Reproabteilung, Reproduktionsabteilung, Gastkurator

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2010

Gesetzesnummer

20000222

Dokumentnummer

NOR40001864