Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung des Technischen Museums Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 507/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 400/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 400 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Text
Sammlungen
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz eins,Die Organisationseinheit Sammlungen untersteht einem Chefkustos und umfasst sechs Sammlungsbereiche, die von Sammlungsleitern geführt werden:
Technisch-naturwissenschaftliche Grundlagen;
Informations- und Kommunikationstechnik;
Montanistik, Maschinenbau und Elektrotechnik;
Handwerkliche und industrielle Produktionstechnik;
Bau-, Alltags- und Umwelttechnik.
(2)Absatz 2,Die Organisationseinheit Sammlungen hat zur Erfüllung der in §§ 2 und 3 gegebenen allgemeinen und besonderen Aufgaben nach Vorgaben der Geschäftsführung eine allen Sammlungsbereichen gemeinsame, in sich konsistente Sammlungspolitik zu erarbeiten und im Rahmen der Forschungskonferenz die wissenschaftliche Tätigkeit innerhalb des TMW festzulegen. Dazu zählen die Erarbeitung von wissenschaftlichen Konzepten für Ausstellungseinheiten sowie deren permanente Aktualisierung. Die Sammlungen sind zu dokumentieren und für die Rezeption durch die Öffentlichkeit vorzubereiten. Gemeinsam mit der Besucherbetreuung sind spezielle Führungsprogramme zu erarbeiten und Führungspersonal einzuschulen.Die Organisationseinheit Sammlungen hat zur Erfüllung der in Paragraphen 2 und 3 gegebenen allgemeinen und besonderen Aufgaben nach Vorgaben der Geschäftsführung eine allen Sammlungsbereichen gemeinsame, in sich konsistente Sammlungspolitik zu erarbeiten und im Rahmen der Forschungskonferenz die wissenschaftliche Tätigkeit innerhalb des TMW festzulegen. Dazu zählen die Erarbeitung von wissenschaftlichen Konzepten für Ausstellungseinheiten sowie deren permanente Aktualisierung. Die Sammlungen sind zu dokumentieren und für die Rezeption durch die Öffentlichkeit vorzubereiten. Gemeinsam mit der Besucherbetreuung sind spezielle Führungsprogramme zu erarbeiten und Führungspersonal einzuschulen.
Schlagworte
Informationstechnik, Bautechnik, Alltagstechnik
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010
Dokumentnummer
NOR40001877