Rechtstracker.at

§ 8

Fassungen
01.01.2000 bis 01.12.2009 — BGBl. II Nr. 507/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 801.01.200001.12.2009 BGBl. II Nr. 507/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 400/2009

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Museumsordnung des Technischen Museums Wien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 400 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 8

Inkrafttretensdatum

01.01.2000BGBl. II Nr. 507/1999

Außerkrafttretensdatum

01.12.2009aufgehoben durch BGBl. II Nr. 400/2009

Index

77 Kunst, Kultur

Text

Ausstellungen und Besucher

Paragraph 8,

  1. Absatz eins,Die Organisationseinheit ist für die Vermittlungsarbeit in den Schausammlungen und Sonderausstellungen des TMW sowie für die organisatorische und technische Abwicklung von Sonderausstellungen mit Beteiligung des TMW im In- und Ausland verantwortlich. Sie steht unter einem Leiter und umfasst vier Bereiche:
    1. Ziffer eins
      Ausstellungsorganisation;
    2. Ziffer 2
      Ausstellungsaufbau;
    3. Ziffer 3
      Ausstellungswartung;
    4. Ziffer 4
      Museumspädagogik, Besucherbetreuung und Führungswesen.

  1. Absatz 2,Dem Bereich Ausstellungsorganisation obliegen die Planung und organisatorische Koordination aller Sonderausstellungsvorhaben des TMW (eigene Ausstellungen, angemietete Ausstellungen, die regelmäßige Aktualisierung zB eines Innovationsforums sowie die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern zB dem Forschungsförderungsfonds).

  1. Absatz 3,Aufgaben des Bereiches Ausstellungsaufbau sind die Beschaffung der Ausstellungsmittel für eigene Ausstellungen sowie die Mitarbeit bei der Aufstellung externer Ausstellungen.

  1. Absatz 4,Aufgabe des Bereiches Ausstellungswartung ist die Wartung aller technischen Ausstellungsmittel wie Funktionsmodelle, Interactives, Multimediaeinrichtungen und beweglicher Objekte.

  1. Absatz 5,Aufgaben des Bereiches Museumspädagogik, Besucherbetreuung und Führungswesen sind die Betreuung von Einzelbesuchern und Besuchergruppen sowie die Organisation und Abwicklung sämtlicher Führungen und Vorführungen durch die Schausammlungen und Sonderausstellungen. Für unterschiedliche Besuchergruppen und -interessen (zB Kinder im Mini-TMW) werden spezielle Führungen in Zusammenarbeit mit externen Institutionen (zB Schulen) geboten. In Ergänzung sind in Kooperation mit den jeweiligen Sammlungsbereichen museumspädagogische Materialien herauszugeben.

Schlagworte

Besucherinteresse, Inland

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2010

Gesetzesnummer

20000224

Dokumentnummer

NOR40001879