Kurztitel
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 434/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 434 aus 1999,
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 2 090 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird: Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr wird ein Kontingent in der Höhe von 2 090 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:
Burgenland: ................. 20, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Kärnten: .................... 35
Niederösterreich: ........... 60, davon 10 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: ............. 65
Salzburg: ................... 750
Steiermark: ................. 170, davon 15 für Schaustellerbetriebe
Tirol: ...................... 830
Vorarlberg: .................. 40
Wien: ....................... 120, davon 50 für Schaustellerbetriebe