Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.10.2005 bis 15.11.2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 201.10.200515.11.2006 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 430/2006
Anl. 201.12.199930.09.2005 BGBl. II Nr. 433/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 433 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Außerkrafttretensdatum

15.11.2006aufgehoben durch BGBl. II Nr. 430/2006

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

Anlage 2

GRUNDAUSBILDUNG FÜR DIE VERWENDUNGSGRUPPE E 2a

A) Lehrgegenstände

PERSÖNLICHKEITSBILDUNG

Persönlichkeitsbildende Seminare und Schulungen wie insbesondere:

Darstellung von Opferrollen

Angewandte Psychologie und Post-Shooting

Legistische Grundlagen und Fallbesprechungen

Rhetorik, Kommunikationstechnik und Konflikthandhabung

Politische Bildung und Zeitgeschichte

Gewalt in der Privatsphäre

Belange der geschlechterspezifischen Gleichbehandlung (Gender Mainstreaming)

Maßnahmen zur Hebung des gegenseitigen Verständnisses, auch unter Darstellung der Situation von Fremden in Österreich Sensibilisierung für den Themenbereich Migration

Vermittlung der Arbeitsweise von NGOs (Non Governmental Organisations)

RECHTSMATERIEN

Dienst- und Besoldungsrecht, Personalvertretungsrecht und Bundes-Gleichbehandlungsgesetz Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre - hier auch: Sicherheitspolizeigesetz,

Waffengebrauchsgesetz

Planung, Organisation und Führung des Sicherheitsdienstes an einer Dienststelle

Strafrecht und Strafverfahrensrecht

Österreichisches Verfassungsrecht einschließlich Menschenrechte

unter besonderer Berücksichtigung der Behördenorganisation und der Verwaltungstätigkeit, EU-Recht

Verkehrsrecht

Materielles und Formelles Verwaltungsrecht

EINSATZTRAINING

Insbesondere Maßnahmen im Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst Einsatztechniken (Anwendung von Körperkraft), hier auch: Instruktion über die Gefahren des plötzlichen Todes im Polizeigewahrsam, insbesondere des lagebedingten Erstickungstodes sowie Instruktion über Maß haltende Abschiebungspraktiken

Anwendung der mindergefährlichen Dienstwaffen sowie Schießausbildung

Bewusstseinsbildungsmaßnahmen („ultima ratio“)

Einsatztaktische Maßnahmen und Schulungen

Sport

Erste Hilfe

KRIMINALISTIK

Grundzüge der Kriminologie und der Kriminalprävention sowie insbesondere:

Vernehmung und Auftreten vor Gericht

Kriminalpolizeiliche Assistenzdienste

Fahndung

Grundzüge der Gerichtsmedizin

Tatortbearbeitung, Spurenkunde

BÜROKOMMUNIKATION Bürokommunikation und elektronische

Datenverarbeitung

Kanzleiordnung, Büroautomations- u. Kommunikationstechnik

B) Prüfungsgegenstände

römisch eins. Schriftliche Prüfung:

Bearbeitung von praxisorientierten Themenbereichen

römisch zwei. Mündliche Prüfung:

Österreichisches Verfassungsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Behördenorganisation und der Verwaltungstätigkeit

Materielles und Formelles Verwaltungsrecht

Strafrecht

Dienst- und Besoldungsrecht

Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre

Kriminalistik

Einsatztraining

Verkehrsrecht

C) Prüfungsgegenstände (E2a-Ergänzungsprüfung gemäß Paragraph 26 a, Absatz eins,)

römisch eins. Schriftliche Prüfung:

Bearbeitung von praxisorientierten Themenbereichen

römisch zwei. Mündliche Prüfung:

Strafrecht

Sicherheitspolizeiliche Handlungslehre

Kriminalistik

Verkehrsrecht

Einsatztraining

Schlagworte

Dienstrecht, Büroautomationstechnik

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2025

Gesetzesnummer

20000229

Dokumentnummer

NOR40069426