Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen Fassungen (Gesetz) ab 26.11.1999 — BGBl. II Nr. 435/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.11.199931.12.2018 BGBl. II Nr. 435/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.11.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1