Text
Anlage
Projektprogramm
gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzesgemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt für Jugendliche
Wien-Erdberg
Der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg (ausschließlich männliche Jugendliche) sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich des Jugendstrafvollzuges übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des
Strafvollzugsgesetzes.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung
der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen
und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg
Gemäß § 53 JGG hat der Jugendstrafvollzug folgende Aufgaben:Gemäß Paragraph 53, JGG hat der Jugendstrafvollzug folgende Aufgaben:
Im Jugendstrafvollzug sollen die Gefangenen zu einem den Gesetzen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens entsprechenden Verhalten erzogen werden. Wenn es die Dauer der Strafe zulässt, sollen sie in einem ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und tunlichst auch ihrer bisherigen Tätigkeit und ihren Neigungen entsprechenden Beruf ausgebildet werden.
Es werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:
Anhaltung von Jugendlichen in Untersuchungshaft, die einer
gerichtlich strafbaren Handlung dringend verdächtigt werden;
Vorführungen der jugendlichen Untersuchungsgefangenen zu
gerichtlichen Maßnahmen - Haftprüfverhandlung, Einvernahmen durch
den Untersuchungsrichter, zur Hauptverhandlung - die dortige
Bewachung und die Rückführung in die Anstalt;
Vollziehung von Freiheitsstrafen in einem Ausmaß bis zu sechs
Monaten;
Herstellen der Grundversorgung für die Untersuchungsgefangenen und
Strafgefangenen hinsichtlich Verpflegung und Gesundheitsfürsorge;
Beschäftigung der Insassen gemäß § 53 JGG;Beschäftigung der Insassen gemäß Paragraph 53, JGG;
Betreuung und Anleitung in der Freizeit.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, der Jugendgerichtshof Wien, das Landesgericht für Strafsachen Wien, die Insassen der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg in Anspruch nehmen.
Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631,Strafprozeßordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II. Nr. 74/1997,Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 74 aus 1997,,
Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
Einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg
4.1 Fachbezogene Ziele
- die Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard
angepassten Jugendstrafvollzuges mit neuen Perspektiven für die
männlichen Jugendlichen,
- Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den
Jugendvollzug,
- Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der
Freizeit,
- Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 24 000 Hafttagen pro Jahr
(Basis 1998).
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleichbleibenden
Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge)
unter Zugrundelegung des erwarteten Erfolges von 1999, - Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der
Insassen.
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 1999 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 27 157 000 S und voraussichtlich 21 800 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 1 246 S pro Hafttag.
Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.
Vollzugsnutzungsquotient (VQ)
Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:
BS = Bedienstetenstand
IS = Insassenstand
EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im
Haftraum eingeschlossen ist)
Formel: VQ = 1 - [(BS : IS) × (Durchmesser Einschlusszeit : 24)]
Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0, eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten.
Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg:
VQ = 1 - [(39,2 : 66) × (13,98 : 24)] = 0,65
Der VQ am Stichtag 1. September 1999 hat den Wert 0,65.
Ziel ist, bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.
Kontrolle der Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg waren mit Stichtag 9. September1999 87 vH der Insassen beschäftigt.
Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:
____________________________________________________________________
Planstellenvorschau 2000 - 2003
____________________________________________________________________
2000 - 2001 2002 - 2003
____________________________________________________________________
Stellenplan Vorschau
____________________________________________________________________
Beamte/Verwendungsgruppe 1999 2000 2001 2002 2003
____________________________________________________________________
A1 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2
____________________________________________________________________
E1 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
____________________________________________________________________
E2a/E2b 36,0 36,0 36,0 35,0 35,0
____________________________________________________________________
Summe Beamte: 38,2 38,2 38,2 37,2 37,2
____________________________________________________________________
Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
____________________________________________________________________
v4 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
____________________________________________________________________
Summe VB: 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
Gesamtsumme: 39,2 39,2 39,2 38,2 38,2
____________________________________________________________________
(1) Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
Einnahmen und Ausgaben:
--------------------------------------------------------------------
erwarteter
Anmerkungen Erfolg 1999 2000 2001
--------------------------------------------------------------------
Ausgaben in Schilling
--------------------------------------------------------------------
UT 0 siehe Erläuterungen zu Punkt 7 21 362 000 21 235 840 21 446 898
--------------------------------------------------------------------
UT 3 siehe Erläuterungen zu Punkt 7 490 000 100 000 100 000
--------------------------------------------------------------------
UT 7 siehe Erläuterungen zu Punkt 7 77 000 78 925 80 898
--------------------------------------------------------------------
siehe Erläuterungen zu Punkt 7 5 300 000 5 840 000 5 669 735
UT 8 VAP 7271-902 und 903 664 000 680 600 697 615
Vollzugskostenbeiträge
Z-Posten 300 000 300 000 300 000
--------------------------------------------------------------------
Summe der Ausgaben: ... 28 193 000 28 235 365 28 295 146
--------------------------------------------------------------------
Einnahmen in Schilling
--------------------------------------------------------------------
UT 4 siehe Erläuterungen zu Punkt 7 300 000 326 490 370 000
--------------------------------------------------------------------
VAP 8171 Vollzugskostenbeiträge 635 000 650 875 667 146
--------------------------------------------------------------------
UT 7 Bestandswirksame Einnahmen 1 000 1 000 1 000
--------------------------------------------------------------------
Summe der Einnahmen: ... 936 000 978 365 1 038 146
---------------------------------
Saldo: ... 27 257 000 27 257 000 27 257 000
---------------------------------
(2) Darstellung der im Projektzeitraum in den Jahren 2002 und 2003 voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben in Euro (zur besseren Vergleichbarkeit wurden die mit Verordnung BGBl. II Nr. 456/1999 vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben für 2001 in Euro aufgenommen):(2) Darstellung der im Projektzeitraum in den Jahren 2002 und 2003 voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben in Euro (zur besseren Vergleichbarkeit wurden die mit Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 1999, vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben für 2001 in Euro aufgenommen):
____________________________________________________________
Anmerkung 2001 2002 2003
____________________________________________________________________
Ausgaben in Euro
____________________________________________________________________
UT 0 siehe Erläuterungen zu Punkt 7b 1558607 1577000 1577000
____________________________________________________________________
UT 3 siehe Erläuterungen zu Punkt 7b 7267 7000 7000
____________________________________________________________________
UT 7 siehe Erläuterungen zu Punkt 7b 5879 7000 7000
____________________________________________________________________
siehe Erläuterungen zu Punkt 7b 412036 405000 405000
____________________________________________________________
UT 8 VAP 7271-902 und 903
Vollzugskostenbeiträge 50698 40000 40000
____________________________________________________________
Z-Posten 21801 23000 23000
____________________________________________________________________
Summe der Ausgaben: 2056288 2059000 2059000
____________________________________________________________________
Einnahmen in Euro
____________________________________________________________________
siehe Erläuterungen zu Punkt 7b 26889 29000 29000
UT 4 ____________________________________________________________
VAP 8171 Vollzugskostenbeiträge 48483 48000 48000
____________________________________________________________________
UT 7 Bestandswirksame Einnahmen 73 1000 1000
____________________________________________________________________
Summe der Einnahmen: 75445 78000 78000
__________________________
Saldo: -1980843 -1981000 -1981000
__________________________
(1)Absatz eins,Erläuterungen zu Punkt 7
UT 0 - Personalbereich
Der Personalaufwand ist auf der Basis des zu erwartenden Erfolges des Jahres 1999 (auf der Grundlage von 39,2 Planstellen) berechnet und wurde für 2000 mit einer Steigerung von 2 vH und 2001 mit einer Steigerung von 1 vH kalkuliert.
Im Personalaufwand sind weiters Geld- und Leistungsbelohnungen in der Gesamthöhe von 55 000 S (ohne folgejährliche Steigerung) und Jubiläumszuwendungen (von jeweils zwei Monatsbruttobezügen pro Bediensteten für zwei Bedienstete pro Jahr) in der Höhe von 120 000 S pro Jahr (mit einer Steigerung von 2 vH für 2000 und 1 vH für 2001) enthalten.
Die finanzielle Abgeltung von Nachtdienstzeitgutschriften wurde im halben Ausmaß der maximal möglichen Abgeltungshöhe von 150 000 S, somit mit 75 000 S ohne folgejährliche Steigerung berücksichtigt.
Ab 1. Jänner 2000 erfolgt die Verrechnung der Ausgaben von 1,2 Berufsschullehrern in der Höhe des erwarteten Erfolges 1999 von insgesamt 540 000 S direkt mit der Wiener Schulbehörde durch Refundierung des tatsächlichen Aufwandes. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Berufsschullehrer werden daher ab diesem Zeitpunkt unter UT 8 (Voranschlagspost 7303) berücksichtigt. Die Steigerung dieser Ausgaben wurde für das Jahr 2001 mit 2 vH vorgenommen.
Die Zahl der für die Organisationseinheit vom Bundesministerium für Justiz vorgesehenen Planstellen ("Funktionsbesetzungsplan") ist nach oben hin verbindlich. Eine Unterschreitung ist möglich. Daraus ableitbare Kostenreduktionen im Personalbereich können beim Sachaufwand eingesetzt werden. Ebenso ist es möglich, Einsparungen beim Sachaufwand oder überplanmäßige Zuwächse bei den Einnahmen zur Abdeckung von Mehrleistungen beim Personalaufwand zu verwenden. Der Umstand, dass im Projektzeitraum aus budgetären Gründen Planstellen allenfalls nicht besetzt werden, findet bei der künftigen BMJ-internen Systemisierung der Planstellen im Bereich der Justizanstalten keine Berücksichtigung.
UT 3 - Anlagen
Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden Anschaffungsplanes budgediert, wobei (E) für Ersatzanschaffungen steht.
-------------------------------
2000 2001
-------------------------------
Ausgaben in Schilling
--------------------------------------------------------------------
Kühlzelle in der Anstaltsküche E 100 000
--------------------------------------------------------------------
Waschmaschine E 100 000
--------------------------------------------------------------------
Summe 100 000 100 000
--------------------------------------------------------------------
Bei den geplanten Aufwendungen für Anlagegüter ist innerhalb des Projektzeitraumes die zeitliche Verschiebung einzelner Vorhaben bzw. Abänderungen dann möglich, wenn sie der Einhaltung des vorgesehenen Budgetsaldos nicht entgegensteht.
Der Fahrzeugplan des Bundes bleibt für die Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg insofern verbindlich, als er nicht überschritten werden darf. Ein allfälliger Mehrbedarf kann so wie bisher nur durch tageweises Anmieten von Fahrzeugen bedeckt werden. Eine Unterschreitung ist jedoch möglich.
UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999.
Die Ausgaben werden mit einer Steigerung von 2,5 vH berechnet.
UT 8 - Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999.
Ab dem Jahr 2000 scheint der Kostenersatz für 1,2 Berufsschullehrer in der Höhe von 540 000 S auf und wird für 2001 mit einer Steigerung von 2 vH kalkuliert.
Die Aufwendungen bei den Vollzugskostenbeiträgen der Insassen (Voranschlagsposten 7271-902 und 903) wurden unter der Annahme einer folgejährlichen Steigerung von 2,5 vH berechnet.
Auf eine Steigerung der Netto-Arbeitsvergütung und der Ausgaben der Gesundenversorgung wurde verzichtet, da eventuelle Mehrausgaben durch Umschichtungen und interne Dispositionen ausgeglichen werden können.
UT 4 - Einnahmen
Die Steigerung bei der Voranschlagspost 8171 (Kostenbeitrag für hoheitliche Leistungen aus dem Strafvollzug) werden mit 2,5 vH berechnet.
Berechnungsbasis der Einnahmen ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999. Die Differenz zum korrespondierenden Ausgabenbetrag bei der UT 8 ist auf die Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Insassen, die bei der UT 8 zu verrechnen sind, zurückzuführen.
Bei den übrigen Einnahmen wird eine Steigerung angestrebt.
(2)Absatz 2,Die Zahlenangaben zum Jahr 2001 wurden zur besseren Vergleichbarkeit als Eurobeträge dargestellt.
UT 0 - Personalbereich
Der Personalaufwand für die Jahre 2002 und 2003 ist auf der Basis der in der Verordnung BGBl. II Nr. 456/1999 für die Jahre 2000 und 2001 vorgesehenen Beträge berechnet worden. Es ist die Reduzierung um eine Planstelle E2 vorgesehen. Der Personalaufwand für die Jahre 2002 und 2003 ist auf der Basis der in der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 1999, für die Jahre 2000 und 2001 vorgesehenen Beträge berechnet worden. Es ist die Reduzierung um eine Planstelle E2 vorgesehen.
UT 3 - Anlagen
Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden "Anschaffungsplanes" budgetiert, wobei (E) für Ersatzanschaffung steht.
_________________________________
2002 2003
_________________________________
Ausgaben in Euro
____________________________________________________________________
Kühlzelle E 77 000
____________________________________________________________________
Trockner E 77 000
____________________________________________________________________
Summe: 77 000 77 000
____________________________________________________________________
UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2000.
UT 8 - Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2000.
UT 4 - Einnahmen
Die für die Jahre 2002 und 2003 ausgewiesenen Einnahmen erscheinen realisierbar.