Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
31.07.2001 bis 23.04.2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 131.07.200123.04.2003 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 228/2003
Anl. 101.01.200030.07.2001 BGBl. II Nr. 456/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung der Justizanstalt Wien-Erdberg als Organisationseinheit

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 228 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

31.07.2001

Außerkrafttretensdatum

23.04.2003aufgehoben durch BGBl. II Nr. 228/2003

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Text

Anlage

Projektprogramm

gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

  1. Ziffer eins
    Strategische Zielsetzung der Justizanstalt für Jugendliche

Wien-Erdberg

Der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg (ausschließlich männliche Jugendliche) sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich des Jugendstrafvollzuges übertragen:

  • Strichaufzählung
    Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des

Strafvollzugsgesetzes.
  • Strichaufzählung
    Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung

der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen

und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.

  1. Ziffer 2
    Schlüsselaufgaben der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg

Gemäß Paragraph 53, JGG hat der Jugendstrafvollzug folgende Aufgaben:

Im Jugendstrafvollzug sollen die Gefangenen zu einem den Gesetzen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens entsprechenden Verhalten erzogen werden. Wenn es die Dauer der Strafe zulässt, sollen sie in einem ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und tunlichst auch ihrer bisherigen Tätigkeit und ihren Neigungen entsprechenden Beruf ausgebildet werden.

Es werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

  • Strichaufzählung
    Anhaltung von Jugendlichen in Untersuchungshaft, die einer

gerichtlich strafbaren Handlung dringend verdächtigt werden;
  • Strichaufzählung
    Vorführungen der jugendlichen Untersuchungsgefangenen zu

gerichtlichen Maßnahmen - Haftprüfverhandlung, Einvernahmen durch

den Untersuchungsrichter, zur Hauptverhandlung - die dortige

Bewachung und die Rückführung in die Anstalt;
  • Strichaufzählung
    Vollziehung von Freiheitsstrafen in einem Ausmaß bis zu sechs

Monaten;
  • Strichaufzählung
    Herstellen der Grundversorgung für die Untersuchungsgefangenen und

Strafgefangenen hinsichtlich Verpflegung und Gesundheitsfürsorge;
  • Strichaufzählung
    Beschäftigung der Insassen gemäß Paragraph 53, JGG;
  • Strichaufzählung
    Betreuung und Anleitung in der Freizeit.

Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, der Jugendgerichtshof Wien, das Landesgericht für Strafsachen Wien, die Insassen der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg in Anspruch nehmen.

  1. Ziffer 3
    Rechtsgrundlagen

Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,

Strafprozeßordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,

Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,,

Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,,

Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,,

Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,

Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 74 aus 1997,,

Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,

Einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Ziffer 4
    Allgemeine Ziele der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg

4.1 Fachbezogene Ziele

- die Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard

angepassten Jugendstrafvollzuges mit neuen Perspektiven für die

männlichen Jugendlichen,
- Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den

Jugendvollzug,

- Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der

Freizeit,

- Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 24 000 Hafttagen pro Jahr

(Basis 1998).

4.2 Managementziele

  • Strichaufzählung
    Stabilisierung des Budgetbedarfs bei mindestens gleichbleibenden

Leistungen,
  • Strichaufzählung
    Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
  • Strichaufzählung
    Bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
  • Strichaufzählung
    Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge)

unter Zugrundelegung des erwarteten Erfolges von 1999, - Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der

Insassen.

  1. Ziffer 5
    Leistungskennzahlen

  • Strichaufzählung
    Kosten pro Hafttag

Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.

Für das Jahr 1999 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 27 157 000 S und voraussichtlich 21 800 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 1 246 S pro Hafttag.

Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.

  • Strichaufzählung
    Vollzugsnutzungsquotient (VQ)

Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:

  BS = Bedienstetenstand

  IS = Insassenstand

  EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im

       Haftraum eingeschlossen ist)

  Formel: VQ = 1 - [(BS : IS) × (Durchmesser Einschlusszeit : 24)]

Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0, eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten.

Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg:

VQ = 1 - [(39,2 : 66) × (13,98 : 24)] = 0,65

Der VQ am Stichtag 1. September 1999 hat den Wert 0,65.

Ziel ist, bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die Einschlusszeiten zu verringern.

  • Strichaufzählung
    Kontrolle der Beschäftigungsquote

In der Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg waren mit Stichtag 9. September1999 87 vH der Insassen beschäftigt.

Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Insassen.

  1. Ziffer 6
    Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen:

____________________________________________________________________

               Planstellenvorschau 2000 - 2003

____________________________________________________________________

                                          2000 - 2001    2002 - 2003

____________________________________________________________________

                          Stellenplan               Vorschau

____________________________________________________________________

Beamte/Verwendungsgruppe     1999    2000    2001    2002    2003

____________________________________________________________________

                      A1        1,2     1,2     1,2     1,2     1,2

____________________________________________________________________

                      E1        1,0     1,0     1,0     1,0     1,0

____________________________________________________________________

                 E2a/E2b       36,0    36,0    36,0    35,0    35,0

____________________________________________________________________

           Summe Beamte:       38,2    38,2    38,2    37,2    37,2

____________________________________________________________________

    Vertragsbedienstete/

       Entlohnungsgruppe

____________________________________________________________________

                      v4        1,0     1,0     1,0     1,0     1,0

____________________________________________________________________

               Summe VB:        1,0     1,0     1,0     1,0     1,0

____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

            Gesamtsumme:       39,2    39,2    39,2    38,2    38,2

____________________________________________________________________

  1. Ziffer 7
    (1) Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen

Einnahmen und Ausgaben:

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                                erwarteter

             Anmerkungen        Erfolg 1999       2000       2001

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                                        Ausgaben in Schilling

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UT 0 siehe Erläuterungen zu Punkt 7 21 362 000 21 235 840 21 446 898

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UT 3 siehe Erläuterungen zu Punkt 7    490 000    100 000    100 000

--------------------------------------------------------------------

UT 7 siehe Erläuterungen zu Punkt 7     77 000     78 925     80 898

--------------------------------------------------------------------

     siehe Erläuterungen zu Punkt 7  5 300 000  5 840 000  5 669 735

UT 8 VAP 7271-902 und 903              664 000    680 600    697 615

     Vollzugskostenbeiträge

     Z-Posten                          300 000    300 000    300 000

--------------------------------------------------------------------

      Summe der Ausgaben: ...       28 193 000 28 235 365 28 295 146

--------------------------------------------------------------------

                                        Einnahmen in Schilling

--------------------------------------------------------------------

UT 4 siehe Erläuterungen zu Punkt 7    300 000    326 490    370 000

--------------------------------------------------------------------

     VAP 8171 Vollzugskostenbeiträge   635 000    650 875    667 146

--------------------------------------------------------------------

UT 7 Bestandswirksame Einnahmen          1 000      1 000      1 000

--------------------------------------------------------------------

     Summe der Einnahmen: ...          936 000    978 365  1 038 146

                                   ---------------------------------

                      Saldo: ...    27 257 000 27 257 000 27 257 000

---------------------------------

(2) Darstellung der im Projektzeitraum in den Jahren 2002 und 2003 voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben in Euro (zur besseren Vergleichbarkeit wurden die mit Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 1999, vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben für 2001 in Euro aufgenommen):

        ____________________________________________________________

                        Anmerkung             2001    2002    2003

____________________________________________________________________

                    Ausgaben in                       Euro

____________________________________________________________________

  UT 0   siehe Erläuterungen zu Punkt 7b   1558607  1577000  1577000

____________________________________________________________________

  UT 3   siehe Erläuterungen zu Punkt 7b      7267     7000     7000

____________________________________________________________________

  UT 7   siehe Erläuterungen zu Punkt 7b      5879     7000     7000

____________________________________________________________________

         siehe Erläuterungen zu Punkt 7b    412036   405000   405000

        ____________________________________________________________

  UT 8   VAP 7271-902 und 903

         Vollzugskostenbeiträge              50698    40000    40000

        ____________________________________________________________

                         Z-Posten            21801    23000    23000

____________________________________________________________________

                      Summe der Ausgaben:  2056288  2059000  2059000

____________________________________________________________________

                    Einnahmen in                      Euro

____________________________________________________________________

         siehe Erläuterungen zu Punkt 7b     26889    29000    29000

  UT 4  ____________________________________________________________

         VAP 8171 Vollzugskostenbeiträge     48483    48000    48000

____________________________________________________________________

  UT 7   Bestandswirksame Einnahmen             73     1000     1000

____________________________________________________________________

                     Summe der Einnahmen:    75445    78000    78000

                                          __________________________

                                   Saldo: -1980843 -1981000 -1981000

                                          __________________________

  1. Absatz eins,Erläuterungen zu Punkt 7

UT 0 - Personalbereich

Der Personalaufwand ist auf der Basis des zu erwartenden Erfolges des Jahres 1999 (auf der Grundlage von 39,2 Planstellen) berechnet und wurde für 2000 mit einer Steigerung von 2 vH und 2001 mit einer Steigerung von 1 vH kalkuliert.

Im Personalaufwand sind weiters Geld- und Leistungsbelohnungen in der Gesamthöhe von 55 000 S (ohne folgejährliche Steigerung) und Jubiläumszuwendungen (von jeweils zwei Monatsbruttobezügen pro Bediensteten für zwei Bedienstete pro Jahr) in der Höhe von 120 000 S pro Jahr (mit einer Steigerung von 2 vH für 2000 und 1 vH für 2001) enthalten.

Die finanzielle Abgeltung von Nachtdienstzeitgutschriften wurde im halben Ausmaß der maximal möglichen Abgeltungshöhe von 150 000 S, somit mit 75 000 S ohne folgejährliche Steigerung berücksichtigt.

Ab 1. Jänner 2000 erfolgt die Verrechnung der Ausgaben von 1,2 Berufsschullehrern in der Höhe des erwarteten Erfolges 1999 von insgesamt 540 000 S direkt mit der Wiener Schulbehörde durch Refundierung des tatsächlichen Aufwandes. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Berufsschullehrer werden daher ab diesem Zeitpunkt unter UT 8 (Voranschlagspost 7303) berücksichtigt. Die Steigerung dieser Ausgaben wurde für das Jahr 2001 mit 2 vH vorgenommen.

Die Zahl der für die Organisationseinheit vom Bundesministerium für Justiz vorgesehenen Planstellen ("Funktionsbesetzungsplan") ist nach oben hin verbindlich. Eine Unterschreitung ist möglich. Daraus ableitbare Kostenreduktionen im Personalbereich können beim Sachaufwand eingesetzt werden. Ebenso ist es möglich, Einsparungen beim Sachaufwand oder überplanmäßige Zuwächse bei den Einnahmen zur Abdeckung von Mehrleistungen beim Personalaufwand zu verwenden. Der Umstand, dass im Projektzeitraum aus budgetären Gründen Planstellen allenfalls nicht besetzt werden, findet bei der künftigen BMJ-internen Systemisierung der Planstellen im Bereich der Justizanstalten keine Berücksichtigung.

UT 3 - Anlagen

Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden Anschaffungsplanes budgediert, wobei (E) für Ersatzanschaffungen steht.

-------------------------------

                                         2000             2001

                                    -------------------------------

                                         Ausgaben in Schilling

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Kühlzelle in der Anstaltsküche  E      100 000

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Waschmaschine                   E                        100 000

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Summe                                  100 000           100 000

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Bei den geplanten Aufwendungen für Anlagegüter ist innerhalb des Projektzeitraumes die zeitliche Verschiebung einzelner Vorhaben bzw. Abänderungen dann möglich, wenn sie der Einhaltung des vorgesehenen Budgetsaldos nicht entgegensteht.

Der Fahrzeugplan des Bundes bleibt für die Justizanstalt für Jugendliche Wien-Erdberg insofern verbindlich, als er nicht überschritten werden darf. Ein allfälliger Mehrbedarf kann so wie bisher nur durch tageweises Anmieten von Fahrzeugen bedeckt werden. Eine Unterschreitung ist jedoch möglich.

UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999.

Die Ausgaben werden mit einer Steigerung von 2,5 vH berechnet.

UT 8 - Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999.

Ab dem Jahr 2000 scheint der Kostenersatz für 1,2 Berufsschullehrer in der Höhe von 540 000 S auf und wird für 2001 mit einer Steigerung von 2 vH kalkuliert.

Die Aufwendungen bei den Vollzugskostenbeiträgen der Insassen (Voranschlagsposten 7271-902 und 903) wurden unter der Annahme einer folgejährlichen Steigerung von 2,5 vH berechnet.

Auf eine Steigerung der Netto-Arbeitsvergütung und der Ausgaben der Gesundenversorgung wurde verzichtet, da eventuelle Mehrausgaben durch Umschichtungen und interne Dispositionen ausgeglichen werden können.

UT 4 - Einnahmen

Die Steigerung bei der Voranschlagspost 8171 (Kostenbeitrag für hoheitliche Leistungen aus dem Strafvollzug) werden mit 2,5 vH berechnet.

Berechnungsbasis der Einnahmen ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999. Die Differenz zum korrespondierenden Ausgabenbetrag bei der UT 8 ist auf die Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Insassen, die bei der UT 8 zu verrechnen sind, zurückzuführen.

Bei den übrigen Einnahmen wird eine Steigerung angestrebt.

  1. Absatz 2,Die Zahlenangaben zum Jahr 2001 wurden zur besseren Vergleichbarkeit als Eurobeträge dargestellt.

UT 0 - Personalbereich

Der Personalaufwand für die Jahre 2002 und 2003 ist auf der Basis der in der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 456 aus 1999, für die Jahre 2000 und 2001 vorgesehenen Beträge berechnet worden. Es ist die Reduzierung um eine Planstelle E2 vorgesehen.

UT 3 - Anlagen

Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden "Anschaffungsplanes" budgetiert, wobei (E) für Ersatzanschaffung steht.

                                   _________________________________

                                           2002        2003

                                   _________________________________

                                           Ausgaben in Euro

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Kühlzelle                      E           77 000

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Trockner                       E                             77 000

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                        Summe:              77 000            77 000

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UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2000.

UT 8 - Aufwendungen

Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das Jahresergebnis 2000.

UT 4 - Einnahmen

Die für die Jahre 2002 und 2003 ausgewiesenen Einnahmen erscheinen realisierbar.

Anmerkung

Formeln, Tabellen nicht direkt darstellbar, es wird auf die
gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen.

Gesetzesnummer

20000244

Dokumentnummer

NOR40020134