Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bootbauer-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 464/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 464 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachlich-theoretischer Teil der Meisterprüfung
§ 3. (1) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung.Paragraph 3, (1) Der fachlich-theoretische Teil der Meisterprüfung besteht aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung.
(2)Absatz 2,Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Gegenstand Fachkunde (§ 4), die schriftliche Prüfung auf die Gegenstände Fachrechnen und Fachkalkulation (§ 5) und Fachzeichnen (§ 6). Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muss vom Prüfling im Gegenstand Fachkunde in einer Stunde, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation in drei Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen in drei Stunden erwartet werden können. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde ist nach eineinhalb Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation nach vier Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen nach vier Stunden zu beenden.Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf den Gegenstand Fachkunde (Paragraph 4,), die schriftliche Prüfung auf die Gegenstände Fachrechnen und Fachkalkulation (Paragraph 5,) und Fachzeichnen (Paragraph 6,). Die Erledigung der Prüfungsaufgaben muss vom Prüfling im Gegenstand Fachkunde in einer Stunde, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation in drei Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen in drei Stunden erwartet werden können. Die Prüfung im Gegenstand Fachkunde ist nach eineinhalb Stunden, im Gegenstand Fachrechnen und Fachkalkulation nach vier Stunden und im Gegenstand Fachzeichnen nach vier Stunden zu beenden.
Dokumentnummer
NOR40002273