Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 479/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 479 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges universitären Charakters „Feministisches Grundstudium“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2026
Dokumentnummer
NOR40002385