Norm Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“× ▾ ‹›Gliederung Suchen Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und Schaffung der Bezeichnung „Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik“ und „Akademischer Referent für feministische Bildung und Politik“ Fassungen (Gesetz) ab 01.02.2000 — BGBl. II Nr. 479/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.02.200031.01.2004 BGBl. II Nr. 479/1999 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.01.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4