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Art. 5

Fassungen
ab 01.01.2000 — BGBl. III Nr. 211/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.01.2000 BGBl. III Nr. 211/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Indien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 211 aus 1999,

Typ

Vertrag – Indien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2000BGBl. III Nr. 211/1999

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 5

Die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit kann insbesondere in folgenden Formen durchgeführt werden:

  • Strichaufzählung
    Gründung von Joint-Ventures, Errichtung von Handelsrepräsentanzen und Zweigniederlassungen;
  • Strichaufzählung
    Know-how- und Technologietransfer;
  • Strichaufzählung
    Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Produktionseinrichtungen mit dem Ziel der maximalen Nutzung der Anlagenkapazität, Minimierung der Produktionskosten und Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit;
  • Strichaufzählung
    Sanierung, Modernisierung, Erweiterung und Automatisierung bestehender Anlagen und Industrien;
  • Strichaufzählung
    Marketing, Konsulententätigkeit und andere Dienstleistungen;
  • Strichaufzählung
    Erarbeitung von Machbarkeitsstudien;
  • Strichaufzählung
    Planung und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien und Konferenzen, Austausch von Wirtschaftsdelegationen und Experten aus verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, Teilnahme an Handelsmessen im jeweils anderen Staat;
  • Strichaufzählung
    Zusammenarbeit und Informationsaustausch im Bereich der Berufsausbildung;
  • Strichaufzählung
    Einrichtung von Berufsbildungszentren;
  • Strichaufzählung
    Austausch von Patenten, Lizenzen und anderem geistigen Eigentum kommerzieller Natur.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

20000281

Dokumentnummer

NOR40002471