Text
Anhang A
Beförderungen, für die keine Ökopunkte benötigt werden:
Die gelegentliche Beförderung von Gütern nach und von Flughäfen bei Umleitung der Flugdienste
Die Beförderung von Gepäck in Anhängern an Kraftfahrzeugen, mit denen bestimmungsgemäß Reisende befördert werden, und die Beförderung von Gepäck mit Fahrzeugen jeglicher Art nach und von Flughäfen
Die Beförderung von Postsendungen
Die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge
Die Beförderung von Müll und Fäkalien
Die Beförderung von Tierkörpern zur Tierkörperbeseitigung
Die Beförderung von Bienen und Fischbrut
Die Überführung von Leichen
Die Beförderung von Kunstgegenständen und Kunstwerken für Ausstellungen oder für gewerbliche Zwecke
Die gelegentliche Beförderung von Gütern ausschließlich zur Werbung oder Unterrichtung
Die Beförderung von Umzugsgut durch Unternehmen, die über entsprechende Fachkräfte und Ausrüstung verfügen
Die Beförderung von Geräten, Zubehör und Tieren zu oder von Theater-, Musik-, Film-, Sport- und Zirkusveranstaltungen, Schaustellungen oder Jahrmärkten sowie zu oder von Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen
Die Beförderung von Ersatzteilen für Seeschiffe und Flugzeuge
Die Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Fahrzeug ersetzen soll, welches auf der Transitfahrt ausgefallen ist, sowie die Fortsetzung der Beförderung durch das Ersatzfahrzeug mit der für das ausgefallene Fahrzeug erteilten Genehmigung
Die Beförderung medizinischer Versorgungsgüter zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen)
Die Beförderung hochwertiger Waren (zB Edelmetalle) in Spezialfahrzeugen, die von Polizei oder anderen Sicherheitskräften begleitet werden.
(Anm.: Formulare nicht darstellbar)Anmerkung, Formulare nicht darstellbar)
Technische Spezifikationen des Umweltdatenträgers
Nahbereichskommunikation Bake - Fahrzeug DSCr-relevante (Vor-)Normen und Technische Berichte
Für die Nahbereichskommission zwischen Fahrzeugen und straßenseitiger Infrastruktur müssen folgende von CEN/TC 278 herausgegebene Dokumente beachtet werden:
prENV278/9/#62 "DSRC Physical Layer using Microwave at 5.8 GHz"
prENV278/9/#64 "DSRC Date Link Layer"
prENV278/9/#65 "DSRC Application Layer"
Typenprüfung
Der Lieferant des Fahrzeugdatenträgers muß für diese Geräte Typenprüfungszeugnisse einer akkreditierten Prüfungsanstalt vorlegen, in denen jeweils die Einhaltung aller Grenzwerte bestätigt wird, welche in der zur Zeit gültigen I-ETS 300674 spezifiziert sind.
Betriebsbedingungen
Der Fahrzeugdatenträger für das automatische Ökopunktsystem muß die geforderte Funktionalität unter folgenden Betriebsbedingungen gewährleisten:
Umgebungsbedingungen: Umgebungstemperatur von -25 Grad C bis +70 Grad C;
Witterungsbedingungen: alle zu erwartenden;
Verkehr: mehrspurig frei fließend;
Geschwindigkeitsbereich: von "Stop and Go" bis zu 120 km/h.
Die hier genannten Betriebsbedingungen gelten lediglich als Mindestanforderungen. Sollten die erwarteten DSCR-relevanten (Vor-)Normen höhere Anforderungen stellen, so gelten die in den (Vor-)Normen enthaltenen Bedingungen vorrangig.
Der Fahrzeugdatenträger darf nur auf Mikrowellen-Signale reagieren, welche von ihm unterstützte Applikationen kennzeichnen.
Fahrzeugdatenträger
Identifikation
Jeder Fahrzeugdatenträger muß eine einzigartige Identifikationsnummer tragen. Diese muß neben der erforderlichen Anzahl Stellen für die Unterscheidung auch eine Prüfsumme über diese Stellen zur Kontrolle der Integrität enthalten.
Montage
Der Fahrzeugdatenträger ist für eine Montage hinter der Windschutzscheibe des LKW bzw. Zugfahrzeuges auszulegen. Der Montagevorgang muß den Fahrzeugdatenträger - soweit wie mit vertretbarem technischen Aufwand realisierbar - untrennbar mit dem Fahrzeug verbinden.
Ein Verhindern der Kommunikation mit der Straßenseitigen Infrastruktur durch einfaches Abdecken des Fahrzeugdatenträgers darf nicht möglich sein.
Transitdeklaration
Der Fahrzeugdatenträger hat über eine Eingabemöglichkeit zur Deklaration einer Ökopunkt-befreiten Fahrt zu verfügen.
Der Status dieser Deklaration muß entweder am Fahrzeugdatenträger klar ersichtlich sein oder es muß die Möglichkeit geben, ihn in eine definierte Ausgangsstellung zu versetzen. In jedem Fall muß sichergestellt sein, daß für die Bewertung im System nur der Status zum Zeitpunkt der Einreise herangezogen wird.
Äußere Kennzeichnung
Jeder Fahrzeugdatenträger muß auch im Rahmen einer Sichtprüfung eindeutig identifiziert werden können. Dazu ist es erforderlich, daß die obengenannte einzigartige Identifikationsnummer auf der Oberfläche unverwischbar angebracht ist.
Es muß ferner die Möglichkeit bestehen, auf der Oberfläche des Fahrzeugdatenträgers eine unablösbare und unverwischbare Kennzeichnung in Form von vorbereiteten Klebeetiketten anzubringen.
Diese Kennzeichnung hat den Ökopunktwert des jeweiligen Fahrzeuges zu beinhalten ("5" "6" ... "16").
Diese Spezialetiketten müssen eine hohe Fälschungssicherheit und ausreichende mechanische Festigkeit sowie Licht- und Temperaturbeständigkeit aufweisen. Sie müssen eine ausreichend hohe Klebekraft aufweisen und dürfen nur durch Zerstörung vom Fahrzeugdatenträger abgelöst werden können.
Manipulationssicherheit
Das Gehäuse muß derart beschaffen sein, daß Manipulationen an den inneren Bestandteilen soweit wie technisch möglich ausgeschlossen sind und alle Eingriffe im nachhinein erkennbar sind.
Datenspeicher
Der Datenspeicher im Fahrzeugdatenträger ist so zu dimensionieren, daß für folgende Daten ausreichend Platz zur Verfügung steht:
Transaktionsdaten,
Kennung der Grenzstation,
Status der Fahrtdeklaration,
Statusdaten,
Status der letzten Kommunikation.
Darüber hinaus ist eine mindestens dreißigprozentige Reserve vorzusehen.
MONTAGEANFORDERUNGEN FÜR DEN UMWELTDATENTRÄGER
(Anm.: Skizze nicht darstellbar)Anmerkung, Skizze nicht darstellbar)
Der Umweltdatenträger ist an der Innenseite der Windschutzscheibe innerhalb eines hierfür gekennzeichneten Bereichs (siehe obige Darstellung) mit den folgenden Abmessungen anzubringen:
x = 100 cm
y = 60 cm.
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Fortlaufende
Dokumentnummer:
COP DOCUMENT 1) Document serial number:
Numero di serie del
documento:
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Nationalität: Amtliches Kennzeichen:
2) Nationality: 3) Vehicle registration
Nazionalita: number:
Targa del veicolo:
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Datum der Motor wurde getauscht
Erstzulassung: am:
4) Date of first 4a) Motor was changed at:
registration: Motore cambiato il:
Data della
prima immatri-
colazione:
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EWG-Betriebs- (nach
erlaubnis- 88/77/EWG,
nummer: 91/542/EWG
Type approval oder/or/o
number: ECE R 49)
CEE-numero
della licenza
per
l`esercizio:
5) oder/or/o
Motorcodie-
rungsnummer:
Engine serial
number:
Numero di
serie del
motore:
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Fahrzeugiden-
tifizierungs-
nummer:
6) Chassis
number:
Cassis
numero:
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NOx Emission: COP Wert
7) NOx Emission: (Typengenehmigung
Emissione di +10%):
NOx: 8) COP Value (Type
approval +10%):
Valore COP
(Omologazione +10%):
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Anzahl Ökopunkte:
9) Number of Ecopoints:
Numero di Ecopunti:
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Behördenstempel:
10) Official stamp:
Timbro ufficiale:
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Herstellerbestätigung
(nach Bedarf):
11) Manufacturer cofirmation
(if necessary):
Attestazione del
produttore (a seconda
del fabbisogno):
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Der Lenker eines Lkw im Gütertransitverkehr durch Österreich hat dieses Dokument mitzuführen und den Kontrollorganen zur Kontrolle vorzuweisen. Wird das Dokument nicht vorgewiesen, sind für die Fahrt 16 Ökopunkte auf die Ökokarte aufzukleben und zu entwerten.
The driver of a H.G.V. in transit through Austria must carry this document with him/her and present it to control authorities for inspection. If the document is not presented for inspection then 16 Ecopoints are to be affixed to the Ecocard and cancelled.The driver of a H.G.V. in transit through Austria must carry this document with him/her and present it to control authorities for inspection. römisch eins f the document is not presented for inspection then 16 Ecopoints are to be affixed to the Ecocard and cancelled.
Il conducente di un camion in transito attraverso l`Austria deve avere con se questo documento e deve presentarlo alle Autorita competenti per il controllo. In caso di mancata presentazione del documento, 16 Ecopunti verrano applicati sull`Ecocarta e annullati.römisch eins l conducente di un camion in transito attraverso l`Austria deve avere con se questo documento e deve presentarlo alle Autorita competenti per il controllo. In caso di mancata presentazione del documento, 16 Ecopunti verrano applicati sull`Ecocarta e annullati.
Schlagworte
Theaterveranstaltung, Musikveranstaltung, Filmveranstaltung,
Sportveranstaltung, Filmaufnahme, Lichtbeständigkeit,
Betriebserlaubnisnummer, Motorcodierungsnummer,
Fahrzeugidentifizierungsnummer