Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch
Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 2/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 1
Das Ökopunktesystem ist für in der Schweiz zugelassene Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 t, einschließlich Sattelzugfahrzeuge, sowie Anhänger mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen, die von einem in der Schweiz zugelassenen Kraftfahrzeug mit einem höchstzulässigem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder weniger gezogen werden, auf den Transitverkehr durch Österreich anwendbar, der mit Lastkraftwagen durchgeführt wird, unbeschadet ob diese Lastkraftwagen beladen oder unbeladen sind.
Dokumentnummer
NOR40002533