Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch
Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 2/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 14
Bei Fahrzeugen, die erstmals vor dem 1. Oktober 1990 zugelassen sind und bei denen nach diesem Datum ein Motortausch durchgeführt wurde, gilt der COP-Wert des neuen Motors. Diesfalls ist in der von der zuständigen Behörde ausgestellten Bescheinigung der Motortausch sowie Einzelheiten über den neuen COP-Wert für NOx-Emissionen anzuführen.
Dokumentnummer
NOR40002546