Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch
Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 2/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 17
Eine Gemischte Kommission prüft Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung auftreten, und empfiehlt geeignete verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Maßnahmen.
Dokumentnummer
NOR40002549