Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Anwendung des Ökopunktesystems für den Transitverkehr durch
Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 2/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 5
Der Fahrer eines am oder nach dem 1. Oktober 1990 zugelassenen Lastkraftwagens hat zum Nachweis der NOx-Emissionen des Fahrzeugs ein COP-Dokument gemäß Anhang D mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Bei erstmals vor dem 1. Oktober 1990 zugelassenen Lastkraftwagen und bei solchen, für die kein solches Dokument vorgewiesen wird, ist ein COP-Wert von 15,8 g/kWh anzusetzen.
Dokumentnummer
NOR40002537