Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tierprämien-Verordnung 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 497/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 482/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 497 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 482 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16Paragraph 16
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Benachteiligte Gebiete
§ 16. (1) Als Gebiete, in denen die Schaf- und Ziegenhaltung eine traditionelle Wirtschaftstätigkeit darstellt oder einen erheblichen Beitrag zur ländlichen Wirtschaft leistet, gelten die benachteiligten Gebiete gemäß Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, ABl. Nr. L 160 vom 26.6.1999, S. 80.Paragraph 16, (1) Als Gebiete, in denen die Schaf- und Ziegenhaltung eine traditionelle Wirtschaftstätigkeit darstellt oder einen erheblichen Beitrag zur ländlichen Wirtschaft leistet, gelten die benachteiligten Gebiete gemäß Artikel 19, der Verordnung (EG) Nr. 1257 aus 1999, über die Förderung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Amtsblatt Nummer L 160 vom 26.6.1999, Seite 80.
(2)Absatz 2,Als Gebiete, in denen Schafe und/oder Ziegen traditionell als Wandertiere gehalten werden und die Verbringung dieser Tiere auf Grund der Futtermittelknappheit zur Zeit der Herdenwanderung notwendig ist, gelten die im Anhang III angeführten Gebiete.Als Gebiete, in denen Schafe und/oder Ziegen traditionell als Wandertiere gehalten werden und die Verbringung dieser Tiere auf Grund der Futtermittelknappheit zur Zeit der Herdenwanderung notwendig ist, gelten die im Anhang römisch drei angeführten Gebiete.
Anmerkung
Vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2005,
V 70/04-14, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft zugestellt am 16. Jänner 2006, als gesetzwidrig
aufgehoben (vgl. BGBl. II Nr. 35/2006).
Dokumentnummer
NOR40035349