Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr - Tirol
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 7/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 7 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
§ 1. Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr in Tirol wird ein Kontingent in der Höhe von 30 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt. Paragraph eins, Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr in Tirol wird ein Kontingent in der Höhe von 30 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt.
Dokumentnummer
NOR40002829