Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung von Unterstützung für das Österreichische Bundesheer (Griechenland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 7/2000Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 7 aus 2000,
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel 2
Zweck
2.1 Zweck dieser Vereinbarung ist es, Richtlinien und Vorgangsweisen für die Bereitstellung von Unterstützung als Gastgebernation für österreichische Streitkräfte bei der Durchführung von Operationen im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zu erstellen.
2.2 Diese Vereinbarung soll nicht im Widerspruch zu den Gesetzen der Gastgebernation oder den zwischen den Teilnehmern geltenden internationalen Sicherheitsabkommen stehen. Im Falle von irgendwelchen Widersprüchen ist den anwendbaren internationalen Sicherheitsabkommen der Vorzug zu gewähren.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR40002839