Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
31.12.1999 bis 30.06.2010 — BGBl. II Nr. 515/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 131.12.199930.06.2010 BGBl. II Nr. 515/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 164/2010

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bausparen gemäß Paragraph 108, EStG 1988

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 515 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

31.12.1999BGBl. II Nr. 515/1999

Außerkrafttretensdatum

30.06.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 164/2010

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Anhang

Bezeichnung der Bausparkasse

Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages

Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer)

gemäß Paragraph 108, Einkommensteuergesetz (EStG) 1988, im Wege der Bausparkasse

Angaben zur antragstellenden Person:

Familien- und Vorname (in Blockschrift)

Ver-

 

 

 

 

(Geburtsdatum)

 

sicherungs-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nummer              (

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnanschrift (Straße, Haus-Nr., Tür-Nr.)

 

Postleitzahl

Wohnort

 

 

 

 

 

 

 

Angaben zur/zum Ehepartner/in bzw. Partner/in bei Partnerschaften mit Kind (nur bei Erhöhungsbetrag):

Familien- und Vorname (in Blockschrift)

Ver-

 

 

 

 

(Geburtsdatum)

 

sicherungs-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nummer              (

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angaben zum Kind bzw. zu den Kindern (nur bei Erhöhungsbetrag):

Familien- und Vorname (in Blockschrift)

Ver-

 

 

 

 

(Geburtsdatum)

 

sicherungs-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nummer              (

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ver-

 

 

 

 

(Geburtsdatum)

 

sicherungs-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nummer              (

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erklärung:

Ich habe meinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt gemäß Paragraph 26, Bundesabgabenordnung im Inland und bin daher unbeschränkt steuerpflichtig. Weder ich noch eine mitberücksichtigte Person scheinen in einer anderen Abgabenerklärung zu einem Bausparvertrag als Antragstellerin/Antragsteller oder mitberücksichtigte Person auf.

Heuer wurden bereits prämienbegünstigte Beiträge geleistet in Höhe von               

Betrag

Die Abgabenerklärung hiezu hat ihre Wirksamkeit durch Kündigung, Sicherstellung, Widerruf, Rückzahlung verloren. Den Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse werde ich der Abgabenbehörde binnen eines Monats im Wege der Bausparkasse mitteilen.

Meine Angaben sind richtig und vollständig. Die unberechtigte Inanspruchnahme der Steuererstattung ist strafbar.

Datum, Unterschrift(en) zum Bausparantrag und zum Antrag auf Erstattung

Anmerkung

Anhang nicht direkt darstellbar, es wird daher auf die gedruckte
Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen.

Schlagworte

Versicherungsnummer, Familienname

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2010

Gesetzesnummer

20000332

Dokumentnummer

NOR40002958