Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufs des Abschnittes Unterwald–Kalwang im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Michael–Bischofshofen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 13/2000 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 424/2009Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 13 aus 2000, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 424 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Der Trassenverlauf des Abschnittes Unterwald-Kalwang im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Michael-Bischofshofen im Bereich der Gemeinden Kalwang und Wald am Schoberpaß wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 173,425 (Bestands-km 173,461) und endet bei km 177,452
(Bestands-km 177,591). Sie weist neben den Freistreckenabschnitten einen Tunnel (Unterwalder Tunnel) mit einer Länge von 1 075 m auf.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstreckenbaugebiet gemäß § 5 Abs. 1 HlG darstellt, ist in dem beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Abt. II/C/12), beim Amt der steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kalwang und Wald am Schoberpaß aufliegenden Katasterplan (“Verordnungsstreifen gemäß § 3 Abs. 1 HlG”), Plan-Nr. 216/B12/020V, Maßstab 1 : 5 000, durch die rosa unterlegten Flächen ausgewiesen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, HlG für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstreckenbaugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, HlG darstellt, ist in dem beim Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr (Abt. II/C/12), beim Amt der steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Kalwang und Wald am Schoberpaß aufliegenden Katasterplan (“Verordnungsstreifen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, HlG”), Plan-Nr. 216/B12/020V, Maßstab 1 : 5 000, durch die rosa unterlegten Flächen ausgewiesen.
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2025
Dokumentnummer
NOR40003197