Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 22/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 22 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der Fahrverbindungen im Zuge des Betriebes “Autobahnstation Simmering” an der stadtauswärts führenden Richtungsfahrbahn der A 4 Ost Autobahn wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Straßen stellen die Fahrverbindung zwischen den Verkehrsflächen der an der stadtauswärts führenden Richtungsfahrbahn der A 4 Ost Autobahn zwischen AB-km 2,415 und AB-km 2,55 gelegenen Autobahnstation Simmering und der
7. Haidequerstraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A-O-7/96 im Maßstab 1 : 500) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlaß Zl. 811 504/2-VI/B/5/99 vom 27. April 1999 genehmigten Einreichprojektes 1998 “Raststation Simmering”.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Dokumentnummer
NOR40003244